Italien: Mit 68 Jahren ist Schluss mit 20-Tonnern

09.12.2025 09:35 Uhr | Lesezeit: 3 min
Alter Mann mit Brille und Kappe lächelt mit verschränkten Armen vor Lkw in die Kamera
Mit 68 Jahren ist auf den Tag genau Schluss: Ab diesem Geburtstag ist das Führen von Lkw und Sattelzügen über 20 Tonnen verboten.
© Foto: Maksym/stock.adobe.com

In Italien bleibt es dabei, dass ab dem 68. Lebensjahr keine Lkw und Sattelzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 20 Tonnen mehr geführt werden dürfen. In Deutschland sehen die Regelungen anders aus.

Mit dem 68. Geburtstag ist in Italien Schluss mit dem Führen von Lkw und Sattelzügen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 Tonnen. Es gibt keinerlei Ausnahmen. Auch die formelle Gültigkeit von medizinischen-psychologischen Eignungsbescheinigungen erlischt unmittelbar mit Beginn des neuen Lebensjahres. Das hat nun das italienische Innenministerium klargestellt und damit auf eine Anfrage der Unasca, des Verbandes der Fahrschulen, reagiert.

In Art. 15 der italienischen Straßenverkehrsordnung ist ein Alter von 65 Jahren als Limit für Führerscheininhaber der Klassen C und CE angegeben, die Industriefahrzeuge von mehr als 20 Tonnen führen – mit der Möglichkeit allerdings, die Fahrerlaubnis nach fachärztlicher Untersuchung Jahr für Jahr bis zum Alter von 68 Jahren verlängern zu lassen. Während es zuvor noch Unsicherheiten gab, ob diese Eignungsbescheinigungen auch noch in das neue Lebensjahr hinein reichen, ist nun klar: Mit 68 Jahren ist auf den Tag genau Schluss!

Das gilt auch für Führerscheine der Klasse D, die bei Vorlage einer gültigen Fahreignungsbescheinigung bis zum Alter von 68 Jahren verlängert werden können, sonst aber bereits mit 60 Jahren erlöschen.

In Italien fehlen 20.000 Lkw-Fahrer

Eigentlich gab es in Italien – aufgrund rund 20.000 unbesetzter Arbeitsplätze für Lkw-Fahrer – die Überlegungen, das Höchstalter von 68 auf 70 Jahre anzuheben. Das aber hat der italienische Senat bei einer Debatte um eine Reform des Gesetzes 177/2024 entschieden abgelehnt. Die Gesetze in Italien zum Führen von Lkw und Sattelschleppern sind damit weitaus strenger als etwa in Deutschland. Dort sind Führerscheine der Lkw- und Busklassen zwar generell nur noch fünf Jahre gültig, können aber nach Nachweis der Eignung (ärztliche Untersuchung, Sehtest) immer wieder und ohne Altersgrenze nach oben um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Die Regelung betrifft ausschließlich in Italien wohnhafte Personen

Ausländische Lkw-Fahrer, die keinen Wohnsitz in Italien haben, sind von dem in Italien geltenden Alterslimit nicht betroffen. Bei internationalen Transporten reicht bei ihnen die Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis ihres jeweiligen Landes – auch dann, wenn sie ein Alter von 68 Jahren bereits überschritten haben. 

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