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EU-Kommission akzeptiert Arbeitszeiten für selbständige Fahrer

02.07.2010 13:00 Uhr
EU-Kommission akzeptiert Arbeitszeiten für selbständige Fahrer
Selbstständige LKW-Fahrer müssen sich EU-weit an die geltenden Arbeitszeitvorschriften halten

Die EU-Kommission wird keinen neuen Vorschlag zur Arbeitszeitregelung von freiberuflichen LKW- und Busfahrern machen.

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Brüssel. Die EU-Kommission wird keinen neuen Vorschlag zur Arbeitszeitregelung von freiberuflichen LKW- und Busfahrern machen. Das bestätigte ein Sprecher von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas gestern auf Anfrage der VerkehrsRundschau. Demnach wird die Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche für freiberufliche Kraftfahrer künftig genauso gelten wie für angestellte Kollegen.

Die EU-Behörde beugt sich damit dem Willen des EU-Parlaments. Die Europaabgeordneten hatten mit knapper Mehrheit den Vorschlag der Kommission abgelehnt, freiberufliche LKW- und Busfahrer von den Arbeitszeitregeln, wie sie für angestellte Kollegen gelten, zu befreien. „Die Kommission hat in der Vorbereitung ihres Vorschlags viele Studien durchgeführt, mit zahlreichen Experten gesprochen und eine weitreichende Folgenabschätzung anfertigen lassen und sieht jetzt keinen Anlass, das in naher Zukunft erneut zu machen", begründet der Kommissionssprecher die Entscheidung, keinen neuen Vorschlag zu unterbreiten.

„Ich bin darüber hocherfreut", kommentiert diese Meldung Michael Cramer, Europaabgeordneter der Grünen und Mitglied des Verkehrsausschusses im EU-Parlament. Die Entscheidung, freiberufliche Fahrer nicht in ihrer Arbeitszeit einzuschränken, hätte dazu geführt, dass immer mehr Fahrer in die Scheinselbständigkeit gedrängt worden wären. Schon heute würden viele Fahrer Kontrollstellen darum bitten, kontrolliert zu werden, um sich gegen die Ausnutzung durch ihre Chefs und unzulässige Überstunden zu wehren. Es gehe bei Arbeitszeiten für Kraftfahrer um die Sicherheit des Straßenverkehrs.

„Ich hatte das von der Kommission erwartet, finde den Beschluss des Parlaments aber weiterhin bedauerlich", sagt dagegen Cramers Kollegin Gesine Meißner von der FDP. Einen Mehrwert für die Sicherheit sehe sie in der Arbeitszeitbeschränkung nicht, weil für selbständige Fahrer sowieso die gleichen Fahrtzeitregelungen gelten würden wie für Angestellte. Neu werde jetzt lediglich sein, dass man auch die Büroarbeit der Freien in bürokratische Regeln zwängen wolle. Wie man das überprüfen könne, bleibe eine offene Frage.

Von einem Paradox spricht Thomas Mann, sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU Gruppe im Europaparlament. Die EU-Kommission als Hüterin der EU-Gesetze sei jetzt gezwungen, auf die Umsetzung einer Richtlinie zu pochen, die sie selbst gar nicht mehr unterstütze. Die EU-Mitgliedsstaaten ihrerseite stünden unter Zugzwang, rasch Gesetze zu erlassen, um den EU-Vorgaben zu entsprechen. Sonst drohten Strafen.

Tatsächlich hätten schon seit März 2009 in allen EU-Staaten gleiche Arbeitszeiten für selbständige und angestellte Kraftfahrer gelten müssen. Das sieht eine Bestimmung der EU-Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 2002 vor. Weil die EU-Kommission vor gut einem Jahr jedoch bereits dabei war, den Vorschlag zur Änderung dieser Regelung auszuarbeiten, hatten alle EU-Mitgliedsstaaten bis auf Frankreich mit der Umsetzung des Gesetzes gewartet. (kw)

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