Brüssel. Die EU-Kommission nimmt möglicherweise rechtswidrige Staatshilfe für die Gütersparte der Deutschen Bahn unter die Lupe.
Hintergrund sei eine Beschwerde, die bei den EU-Wettbewerbshütern eingereicht worden sei, teilte die Kommission am Montag mit. „Die Maßnahmen verschaffen DB Cargo einen unangemessenen selektiven Vorteil gegenüber ihren Wettbewerber“, so die Vorwürfe. Die Hilfe ermögliche es, in Wachstum und Expansion sowie die Modernisierung der Flotte zu investieren, obwohl DB Cargo Verluste mache und weder auf die Rentabilität noch auf die Liquidität Rücksicht nehmen müsse.
Konkret gehe es etwa darum, dass die Muttergesellschaft, die bundeseigene DB AG, seit 2012 die Verluste von DB Cargo abdecke, der DB Cargo Dienstleistungen zu vorteilhaften Preisen bereitgestellt habe und teilweise Bezüge von Beamten übernehme. Nun können Deutschland und andere Beteiligte Stellungnahmen abgeben. Die Einleitung einer Untersuchung bedeutet nicht, dass die Hilfen tatsächlich gegen EU-Recht verstoßen haben. (ste/dpa)