Die EU-Kommission hat Ende Dezember 2009 ein überarbeitetes Formblatt veröffentlicht, das die Einhaltung und Kontrolle der EU-Sozialvorschriften grenzüberschreitend gewährleisten soll. Das Formblatt dient dem Nachweis von Zeiten, für die der Fahrer keine Daten auf der Fahrerkarte nachweisen kann bzw. keine Schaublätter zur Verfügung stehen, um die Tätigkeiten der vorangegangenen 28 Tage zu belegen.
"Es ist nun möglich, neben Krankheit oder Urlaub auch andere Tätigkeiten wie zum Beispiel Lagerarbeiten oder Bereitschaftsdienst anzugeben. Dies war bis jetzt nicht vorgesehen", erläutert Dagmar Wäscher, Vorsitzende des Bundesverbandes der Transportunternehmen BVT. Der Verband weist daraufhin, dass die Fahrer dieses Formblatt zwingend bei grenzüberschreitenden Transporten mitführen müssen. Es ist zudem maschinengeschrieben vom Unternehmen auszufüllen und vom Verantwortlichen wie vom Fahrer zu unterschreiben. Wäscher fügt hinzu: "Da es EU-weit genormt ist, können die Fahrer eine deutsche Version nutzen. Die Durchnummerierung der Punkte sichert bei Kontrollen, dass die Prüfer die Angaben nachvollziehen können." Der BVT stellt das neue Formblatt auf seiner Webseite www.bvtev.de unter Gewerbe/Rechte/Gesetze zum Download bereit. (ah)
EU: Neues Formblatt für Güterkraftverkehr
08.01.2010 11:10 Uhr

Die EU-Kommission hat Ende Dezember 2009 ein überarbeitetes Formblatt veröffentlicht, das die Einhaltung und Kontrolle der EU-Sozialvorschriften grenzüberschreitend gewährleisten soll.