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Fahrverbot für LKW über zwölf Tonnen auf B7, B27 und B400

18.11.2009 12:15 Uhr
Fahrverbot für LKW über zwölf Tonnen auf B7, B27 und B400
Fahrverbot für LKW ab zwölf Tonnen

Kassel. Auf drei nordhessischen Bundesstraßen dürfen keine Lastwagen ab einem Gewicht von zwölf Tonnen fahren.

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Kassel. Auf drei nordhessischen Bundesstraßen dürfen keine Lastwagen ab einem Gewicht von zwölf Tonnen fahren. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag in Kassel in zweiter Instanz. Zwei weitere Bundesstraßen gaben die Richter dagegen weiter für den Schwerlastverkehr frei. Nicht mehr, beziehungsweise nur noch mit Ausnahmegenehmigung oder zum Be- und Entladen dürfen die Fernverkehrsstraßen B7, B27 und B400 befahren werden. Die Bundesstraßen 3 und 252 sind nach wie vor für Lastwagen freigegeben.

Das Land Hessen hatte an verschiedenen Zählstellen an Bundesstraßen einen starken Zuwachs des Schwerlastverkehrs nach Erhebung der Autobahnmaut 2005 festgestellt. Das Kasseler Regierungspräsidium sprach daraufhin im Sommer 2006 Fahrverbote für insgesamt 416 Kilometer auf fünf Fernstraßen in Nordhessen, darunter weite Teile der Bundesstraßen 3, 7, 27, 252 und 400 aus. Mehrere Fuhrunternehmen hatten gegen das Verbot geklagt und vor dem Verwaltungsgericht zunächst Recht bekommen, da Fernstraßen auch dem Schwerlastverkehr dienten. Das Land war daraufhin in Berufung zum VGH gegangen.

Für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der VGH als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten. Auch eine Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.

Die Bundesstraßen 3 und 252 bleiben weiterhin für Lastkraftwagen über zwölf Tonnen frei. Hier sei die Zählung des Schwerverkehrs zu ungenau gewesen. Außerdem sei es in einigen Fällen versäumt worden zeitnah vor und nach Einführung der Maut Zahlen zu erheben, die einen Ausweichverkehr von LKW belegt hätten. Zudem hätte man in Orten, wie Bad Zwesten/Oberhof lediglich eine Zunahme des Verkehrs von zehn Prozent festgestellt. All dies sei nicht aussagekräftig genug, um zu beweisen, dass der vermehrte Verkehr auf den beiden Straßen wegen der Autobahnmaut entstanden ist, hieß es in der Urteilsbegründung. (ah)

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