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Fahrzeugschein mit oder ohne Bindestrich gültig

03.09.2012 10:12 Uhr
Fahrzeugschein mit oder ohne Bindestrich gültig
Strafen durch die Polizei im EU-Ausland wegen einer uneinheitlichen Schreibweise auf Nummernschilder und KFZ-Schein sind nicht gerechtfertigt.
© Foto: ddp/Jörg Koch

Ausländische Kontrollbehörden dürfen die unterschiedliche Schreibweise auf deutschen Nummernschildern und Zulassungsbescheinigungen nicht beanstanden.

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Seit einigen Wochen werden in europäischen Nachbarländern wie Italien und Österreich vereinzelt Bußgelder von bis zu bis zu 500 Euro gegen deutsche Fahrzeughalter verhängt, weil das Nummernschild nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt. Konkret beanstanden die ausländischen Kontrollbehörden einen Trennungsstrich, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I zwar vorhanden ist, auf den neuen EU-Kennzeichen aber fehlt. Früher trennte dieser die Stadtkennung vom Rest des Kennzeichens.

Das Bundesverkehrsministerium bestätigte jetzt, „dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig“. Eine Beanstandung durch die Polizei im EU-Ausland ist also unberechtigt, eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung demzufolge nicht notwendig. Wer dennoch einen Umtausch des Dokuments beabsichtigen, um Probleme zu vermeiden, muss hierfür eine Gebühr von rund zehn Euro zahlen.

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