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Geregelte Arbeitszeiten für Selbstfahrer

30.04.2012 15:02 Uhr
Geregelte Arbeitszeiten für Selbstfahrer
Neues Arbeitszeitgesetz für Selbstfahrer.

Bundestag stimmt Arbeitszeitgesetz für selbstständige Kraftfahrer zu.

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Der Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern angenommen. Da das Papier keiner Zustimmung durch den Bundesrat bedarf, sei ein entsprechendes Gesetz so gut wie beschlossene Sache, sagte eine Sprecherin des Bundestags. Formal muss der Entwurf des neuen Arbeitszeitgesetzes für Selbstfahrer noch den Bundesrat und Bundestag passieren sowie vom Bundespräsidenten unterschreiben werden. Voraussichtlich im Juni wird es im Bundesgesetz veröffentlicht, vier Monate danach tritt es in Kraft.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) begrüßt den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf. „Gleiche Arbeitszeitregelungen für alle Berufskraftfahrer in Europa sind ein wichtiges Element im Kampf gegen Wettbewerbsverzerrung und Lohndumping. Mit der Regelung wird Druck aus dem Gewerbe genommen. Der Anreiz, angestellte Fahrer in die teilweise selbstausbeuterische Selbstständigkeit zu drängen, wird durch das gleiche Recht für alle verringert“, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Das neue Arbeitszeitgesetz für Selbstfahrer setzt die Vorgabe der Europäischen Union zur Einbeziehung der selbstständigen Fahrerinnen und Fahrer in die EU-Arbeitszeitrichtlinie für den Straßenverkehr (2002/15/EG) in nationales Recht um. Das neue Gesetz beschränkt die Arbeitszeit der selbstständigen Unternehmer analog der Arbeitszeit der angestellten Fahrer auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche beziehungsweise auf bis zu 60 Stunden pro Woche bei einem viermonatigen Ausgleichszeitraum.

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