Die Europäische Kommission hat beschlossen, Italien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen.
Grund ist die nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/362 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege.
Die Frist zur Umsetzung endete bereits am 25. März 2024.
Italien hat der Kommission trotz mehrfacher Aufforderungen nicht alle erforderlichen Maßnahmen gemeldet.
Ein Aufforderungsschreiben datiert vom 23. Mai 2024, eine mit Gründen versehene Stellungnahme vom 16. Dezember 2024.
Zwar übermittelte Rom zwei Umsetzungsmaßnahmen und einen Zeitplan für weitere Schritte, doch blieb eine vollständige Umsetzung aus.
Nach Ansicht der Kommission seien die bisher ergriffenen Schritte unzureichend, weshalb sie nun gerichtliche Schritte einleitet und finanzielle Sanktionen beantragt.
Hintergrund: EU-Richtlinie zu Straßenbenutzungsgebühren
Die Richtlinie 1999/62/EG legt europaweite Regeln für entfernungsabhängige Mautgebühren und zeitabhängige Vignetten fest.
Zwar können die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ob sie Gebühren erheben, doch müssen diese EU-Grundsätzen entsprechen:
dem Nutzerprinzip (Infrastrukturkosten werden durch die Nutzer getragen) und dem Verursacherprinzip (externe Kosten wie CO₂-Emissionen, Lärm und Luftverschmutzung werden von den Verursachern getragen).
Mit der Richtlinie wird außerdem das Diskriminierungsverbot nach Artikel 18 AEUV bekräftigt – gleiche Regeln sollen für alle gelten, unabhängig vom Herkunftsland des Fahrzeughalters.