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Krankschreibung per Telefon weiterhin möglich

Noch bis Ende März 2022 können sich Erkältungserkrankte per Telefon krankschreiben lassen
© Foto: contrastwerkstatt/Adobe Stock

Bei Erkältungssymptomen können sich Betroffene noch bis Ende März telefonisch von der Arbeit befreien lassen.


Datum:
02.12.2021
Autor:
Stefanie Schuhmacher
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Berlin. Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bleiben wegen der andauernden Corona-Krise bis ins neue Jahr hinein auch telefonisch ohne Praxisbesuch möglich. Die Sonderregelung wird nochmals bis Ende März verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag beschloss. Dies soll unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.

Krankschreibungen per Telefon sind damit weiterhin für bis zu sieben Tage möglich und können für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ärzte müssen sich dafür durch „eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen. Die bisherige Sonderregelung lief bis Jahresende.

Bis Ende März können Kliniken nun auch wieder von Vorgaben zu einer Mindestbesetzung mit Pflegefachkräften in bestimmten Stationen abweichen, wie der Bundesausschuss beschloss. Bis dahin soll in den Kliniken zudem auf bestimmte Kontrollen durch den Medizinischen Dienst verzichtet werden. Die Beschlüsse leisteten einen Beitrag, um Krankenhäuser und Arztpraxen zu entlasten und zugleich Patientinnen und Patienten zu schützen, sagte der Vorsitzende Josef Hecken. (ste/dpa)

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