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Lkw-Maut-Fahrleistungsindex wieder leicht erhöht

08.03.2024 13:13 Uhr | Lesezeit: 3 min
Abbildung einer befahrenen Autobahn
Wieder mehr Lkw sind auf den deutschen Autobahnen unterwegs
© Foto: Rupert Oberhäuser/dpa/picture-alliance

Kleine Veränderung: Ab Berichtsmonat Februar 2024 gibt der Lkw-Maut-Fahrleistungsindex nicht mehr das Verhältnis der Fahrleistung zum Durchschnitt des Jahres 2015, sondern zu dem des Jahres 2021 an.

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Die Fahrleistung mautpflichtiger Lastkraftwagen mit mindestens vier Achsen auf Bundesautobahnen stieg im Februar 2024 im Vergleich zum Januar 2024 kalender- und saisonbereinigt um 1,5 Prozent. Dies geht aus Informationen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) und des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Der kalenderbereinigte Lkw-Maut-Fahrleistungsindex lag jedoch 0,8 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats Februar 2023.

Der Zusammenhang zwischen dem Lkw-Verkehr und der Konjunkturentwicklung ist von Bedeutung. Die Lkw-Fahrleistung auf Autobahnen liefert frühzeitige Hinweise auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung in der Industrie. Wirtschaftliche Aktivitäten erzeugen und erfordern Verkehrsleistungen. Daher besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Lkw-Maut-Fahrleistungsindex und Indizes zur wirtschaftlichen Aktivität, insbesondere dem Produktionsindex im Verarbeitenden Gewerbe. Der Lkw-Maut-Fahrleistungsindex bietet somit eine grobe Annäherung an die Entwicklung der Industrieproduktion. Da er etwa einen Monat früher verfügbar ist als der Produktionsindex, eignet er sich als Frühindikator für die Konjunkturentwicklung. Eine Untergliederung nach Wirtschaftszweigen ist jedoch nicht möglich.

Die monatlichen Indizes für die Maut-Indizes werden mit dem Berichtsmonat Februar 2024 vom bislang geltenden Basisjahr 2015 auf das neue Basisjahr 2021 umgestellt. Ab Berichtsmonat Februar 2024 gibt der Lkw-Maut-Fahrleistungsindex nicht mehr das Verhältnis der Fahrleistung zum Durchschnitt des Jahres 2015, sondern zu dem des Jahres 2021 an. Die in Tabellen und Grafiken verwendete Kurzbezeichnung des Basisjahres wird entsprechend von "2015 = 100" auf "2021 = 100" geändert.

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