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Mautanpassung: Neue Mitwirkungspflichten für Fahrer

21.11.2018 16:56 Uhr
Lkw-Maut
Ab dem 1. Januar gelten für Lkw-Fahrer neue Mitwirkungspflichten bei der Erfassung der Lkw-Maut
© Foto: dpa/Zentralbild/picture-alliance

Ab dem 1. Januar 2019 muss die Gewichtsklasse des Fahrzeugs auf der OBU verpflichtend eingegeben werden. Was sich noch ändert.

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Berlin. Der Gesetzgeber plant zum 1. Januar die Einführung neuer Tarife für die Lkw-Maut. Da deas Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht abgeschlossen ist, können sich noch Änderungen ergeben. Fest steht jedoch, dass der Gesetzentwurf neue Mitwirkungspflichten für die Fahrer enthält. Darauf weist Toll Collect in einer Mitteilung hin. 

Bereits seit Juni 2018 erscheinen auf den On-Board Units die verschiedenen Fahrzeug-Gewichtsklassen. Bisher war die Eingabe jedoch freiwillig. Das ändert sich zum Jahreswechsel: Ab dem 1. Januar 2019 ist die Deklaration der Gewichtsklasse auf der OBU zwingend erforderlich. Darüber hinaus muss bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 18 Tonnen zusätzlich die Anzahl der Achsen eingegeben werden. Wird die Gewichtsklasse nicht eingestellt, führt das zur Ahndung und Nacherhebung der Mautbeträge, warnt Toll Collect.

Differenzierung der Gewichtsklassen

Konkret werden die Gewichtsklassen wie folgt differenziert: von 7,5 bis 11,99 Tonnen, von 12 bis 18 Tonnen, mehr als 18 Tonnen mit drei Achsen sowie mehr als 18 Tonnen mit vier und mehr Achsen. Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen müssen laut Toll Collect die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert werden. Stütz- und Aufliegelasten werden dabei nicht berücksichtigt. Toll Collect empfiehlt, alle Fahrer im Vorfeld entsprechend zu schulen, damit es ab dem 1. Januar nicht zu Fehlern bei der Eingabe kommt. (sno)

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