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Mindestlohn gilt ab Juli auch für ausländische Fahrer

24.05.2016 08:00 Uhr
Mindestlohn gilt ab Juli auch für ausländische Fahrer
Wie die Bezahlung des Mindestlohns kontrolliert wird, ist noch unklar
© Foto: Diedier CrasnaultPicture Alliance

Auch ausländische Lkw-Fahrer unterliegen ab 1. Juli dieses Jahres der in Frankreich geltenden Mindestlohnpflicht "Smic".

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Der Mindestlohn in Frankreich beträgt derzeit 9,67 Euro brutto pro Stunde. Die französische Maßnahme betrifft in der Hauptsache Kabotage-Leistungen und soll sich gegen den unlauteren Wettbewerb durch osteuropäische und spanische Transporteure richten. Diese konnten ihre Fahrer jeweils nach den in ihren Heimatländern geltenden Löhnen bezahlen und Transporte damit billiger anbieten als französische Konkurrenten. Ab Juli gelten demnächst die für Frankreich maßgeblichen Bestimmungen (Urlaubsregelungen inbegriffen), sobald ein ausländisches Transportfahrzeug die Grenze zum französischen Territorium überschritten hat. Ausgenommen davon sind reine Transitfahrten. Auch die Franzosen selbst sind darauf gespannt, wie das alles kontrolliert werden soll. Denn zahlreiche Transportunternehmen verfügen inzwischen über Niederlassungen in Polen oder Portugal, um international mithalten zu können.

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