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Mit Bußgeld gegen Autobahn-Nomaden

29.03.2017 08:00 Uhr
Mit Bußgeld gegen Autobahn-Nomaden
Manche Fahrer speziell aus Osteuropa kommen mehr als sechs Monate lang nicht nach Hause
© Foto: Patrick Pleul/Picture Alliance

Wer seine regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw verbringt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen.

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Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes angenommen. Damit soll klargestellt werden, dass sowohl dem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen ein Bußgeld bis zu 60 bzw. 180 Euro pro Stunde droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit "im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird". Mit der Regelung wolle man die Fahrer vor menschenunwürdigen Verhältnissen schützen, die Verkehrssicherheit erhöhen und einen Beitrag für faire Wettbewerbsbedingungen leisten, heißt es.

Der ursprünglich vom Bundesrat eingebrachte Vorschlag, das Verbringen der Wochenruhezeit im Fahrzeug per deutschem Gesetz vollständig zu verbieten, hat keine Mehrheit gefunden, da EU-rechtliche Probleme befürchtet wurden. Dem neuen Entwurf muss der Bundesrat noch zustimmen.

AUF DEM SPRINTER-SITZ SCHLAFEN, AUCH BEI MINUSTEMPERATUREN

Vorangegangen war eine Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur. "Katastrophal und menschenunwürdig" sei die Lage der Berufskraftfahrer, wenn sie für ihre vorgeschriebenen regelmäßigen Wochenruhezeiten in ihren Lkw auf Parkplätzen pausierten - häufig ohne Zugang zu sanitären Anlagen. Manch ein Fahrer aus dem osteuropäischen Raum sei mehr als sechs Monate unterwegs, ohne in die Heimat zu kommen, schilderte Thomas Fiala vom Polizeipräsidium Köln.

Die Anhörung konzentrierte sich auf die Lage des Fahrpersonals, die "tatsächlich menschenunwürdig" sei, betonte der Fernfahrer Udo Skoppeck, der sich mit der "Allianz im deutschen Transportwesen" um seine Kollegen aus der EU kümmert. Die meisten übten ihren Job "in keinster Weise freiwillig" aus. Skoppeck wies speziell auf Sprinter-Fahrzeuge hin, deren Fahrer oft quer über die Fahrersitze schliefen, auch "bei minus 15 Grad". Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi machten sich stark für einen Vorschlag des Bundesrats, in dem die Ansprüche klar definiert seien, nämlich in Form einer Rückkehr zum Wohnort des Fahrers, zum Ort des Unternehmenssitzes oder einer Übernachtung in einer festen Unterkunft mit Sanitäreinrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten.

Professor Dirk Engelhardt vom Bundesverband Güterkraftverkehr BGL stufte ein grundsätzliches Verbot zwar als einen "Ansatz zur Bekämpfung des Nomadentums auf Park- und Rastplätzen" ein. Allerdings setze sich der BGL dafür ein, dass es den Fahrern freigestellt bleiben müsse, wo und wie sie ihre Freizeit verbringen. Möglicherweise fühle sich ein Fahrer im eigenen, komfortabel ausgestatteten Fahrerhaus wohler als in einem Motel, machte er deutlich.

Erst Mitte Februar hatte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs EuGH die regelmäßige Wochenruhezeit von Lkw-Fahrern in ihren Fahrzeugen als rechtswidrig bewertet. Das EU-Recht erlaube solche Praktiken nicht, hieß es in den Schlussanträgen zu einer Klage eines belgischen Transportunternehmens gegen den belgischen Staat. In Frankreich und Belgien gibt es Verbote zur Verbringung der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug.

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