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Neue Übersicht des BMVI zu Änderungen bei Lenk- und Ruhezeiten

25.08.2020 17:45 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw-Fahrerin, Truckerin
Was müssen Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen bei den geänderten Lenk- und Ruhezeitvorschriften beachten? Das BMVI gibt einen Überblick
© Foto: Julia Thomsen/VerkehrsRundschau

Am 20. August sind Teile des ersten EU-Mobilitätspakets in Kraft getreten. Eine Auslegungshilfe des Bundesverkehrsministeriums gibt jetzt Erklärungen zu den Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeitvorschriften.

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Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) erläutert aktuell in einem Überblick die Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeit-Vorschriften, die sich durch das erste EU-Mobilitätspakets ergeben. Die Neuregelungen im Bereich der Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer sind zu einem großen Teil zum 20. August in Kraft getreten.

Die Auslegungshilfe gibt Erklärungen zu folgenden Themen:  

  • Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen
  • Möglichkeit der Fahrerinnen und Fahrer, regelmäßig an ihren Wohnsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens zurückzukehren
  • Verkürzung der Wochenruhezeiten
  • Sichere Parkflächen
  • Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit im Ausnahmefall
  • Einbeziehung leichter Nutzfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
  • Intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Version

Die Auslegungshilfe des BMVI finden Sie hier. Eine ausführliche Liste mit allen Änderungen, die mit dem Ersten Mobilitätspaket kommen, finden Sie außerdem hier auf dem Profiportal VR Plus.

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