Österreich hat aufgrund der Corona-Pandemie am Montag Ausnahmebestimmungen bei den Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüterverkehr erlassen. Der Erlass des Verkehsministeriums bestimmt, dass die Lenk- und Ruhezeit-Vorschriften für Lkw-Fahrer für bis zu 30 Tage ausgesetzt werden, damit Bevölkerung und Wirtschaftsbetriebe weiterhin versorgt werden können. „Um in der aktuellen Krise die Verfügbarkeit von Lebensmitteln und medizinischen Gütern sicherzustellen, heben wir die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen vorübergehend auf“, sagte Klimaschutz- und Mobilitätsministerin Leonore Gewessler. „Die Versorgung bleibt gewährleistet, und etwaige Engpässe werden vermieden.“
Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtunterbrechungen sind vorübergehend für Fahrzeuge jener Transporte aufgehoben, mit denen die allgemeine Versorgung aufrechterhalten werden soll. Die Ausnahme gilt ab sofort im gesamten österreichischen Bundesgebiet und ist bis 14. April 2020 befristet. „Für alle Menschen in Österreich ist die Versorgung mit Lebensmitteln und medizinischem Gütern gesichert“, sagte Gewessler. Die Fahrtauglichkeit der Trucker sei aber weiterhin sicherzustellen, betonte sie.