Auf 97 Prozent der polnischen Straßen ist die Achslast auf acht bzw. zehn Tonnen beschränkt, auch wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Das Oberste Verwaltungsgericht Polens hat nun entschieden, dass keine Strafen mehr verhängt werden dürfen, wenn die Achslast unter 11,5 Tonnen liegt. Das EU-Recht sieht vor, dass alle Mitgliedsländer ihr Straßennetz in der Regel für internationalen Verkehr von Lkw mit bis zu 11,5 Tonnen Achslast zur Verfügung stellen. Einschränkungen dürfe es nur in Ausnahmefällen geben.
Polen: Weniger Strafen bei Achslasten bis 11,5 Tonnen

In Polen wird es in Zukunft weniger Strafen für eine Überschreitung der zulässigen Achslast bei Lkw geben.