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Rampenprobleme: Ramsauer ermittelt

05.04.2011 11:13 Uhr
Rampenprobleme: Ramsauer ermittelt
Jetzt schaltet sich das Verkehrsministerium in die Problematik an den Rampen ein.

Jedes Glied in der Transportkette leidet unter den Folgekosten der Rampenproblematik.

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„Jedes Glied in der Transportkette leidet unter den Folgekosten der Rampenproblematik". Zu diesem Schluss gelangt eine aktuelle Untersuchung des Bundesamts für Güterverkehr BAG im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums, die dem TRUCKER vorliegt.

Die Ergebnisse der Studie sind ernüchternd: So werden aufgrund der bestehenden Rampenprobleme effiziente Just-in-time- oder Just-in-Sequence-Verkehre in Industrie- und Handelsbetrieben unmöglich gemacht, während Transportunternehmer ihre Fahrzeugumläufe nicht mehr planen können. Ihnen drohen damit nicht nur Kunden- und Umsatzverluste, wie die Untersuchung zeigt, sondern im Extremfall sogar das wirtschaftliche Aus. Gar nicht zu reden von den negativen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen, wie erhöhter Ressourceneinsatz, stärkere Belastung des Straßenverkehrs und höhere Schadstoffemissionen durch wartende oder im Stau stehende LKW.

Trotzdem, stellt die Studie fest,  gibt es „vielfach keine oder nur eine geringe Gesprächsbereitschaft zwischen Industrie, Handel und Logistikbranche, um gemeinschaftliche Lösungen zu entwickeln". Die Diskussionen sind zwischen verladender Wirtschaft und Transportunternehmen „häufig von gegenseitigen Schuldzuweisungen geprägt", bringt es Christian Labrot, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik BWVL, auf den Punkt. Und genau hier wolle das Bundesverkehrsministerium ansetzen, betont Staatssekretär Andreas Scheuer: „Der Bund hat sich bereit erklärt, hier eine moderierende und unterstützende Rolle zu übernehmen", sagt er gegenüber der Schwesterzeitschrift VerkehrsRundschau.

Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer der Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung BGL begrüßt diesen Vorstoß. Gleichzeitig fordert er „von allen Seiten einen freiwilligen Kodex, was die Bedingungen an der Rampe angeht". „Sollte dieser aber nicht wirken", so der BGL-Hauptgeschäftsführer, „muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass an den Schnittstellen Mindestregeln herrschen, die jeden binden, selbst wenn kein unmittelbares Vertragsverhältnis mit dem anliefernden Transportunternehmer besteht". (eh)

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