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Tiertransporte: Staatsanwaltschaft in Sachsen ermittelt für mehr Tierwohl

04.08.2020 16:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Tiertransport, Rind, Kuh
In dem konkreten Fall geht es um den Transport lebender Rinder in Nicht-EU-Staaten (Symbolbild)
© Foto: Ilan Amith - Fotolia

Rast- und Ruhezeiten an geeigneten Orten während des Transports und tiergerechte Bedingungen zur Haltung und Schlachtung am Ziel sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Pflicht. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten sieht aktuell allerdings viele Verstöße.

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Die Staatsanwaltschaft Görlitz ist an Ermittlungen wegen des Verdachts der Tierwohlgefährdung beteiligt. Konkret geht es um den Transport lebender Rinder in Nicht-EU-Staaten. Grundsätzlich werde zunächst gegen „unbekannt“ ermittelt, wenn die Person des Beschuldigten nicht mit ihren Personalien benannt oder bekannt ist, teilte die Staatsanwaltschaft Görlitz am Dienstag auf Anfrage mit. Über die Ermittlungen hatte zuerst der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) berichtet. Demnach laufen auch in Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen entsprechende Ermittlungsverfahren.

Laut RBB hatte die Tierschutzorganisation Vier Pfoten im Juni bundesweit Anzeigen gegen Verantwortliche in Veterinärämtern, Export- und Transportunternehmen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei gestellt. Die Tierschützer werfen den Beteiligten vor, geltende EU-Tierschutzverordnungen für Lebendtiertransporte in Staaten, die nicht zur EU gehören, umgangen zu haben. Dabei gehe es um Transporte nach Algerien, Georgien, Kasachstan, Libyen, Marokko, Turkmenistan, Usbekistan sowie in den Iran und Libanon.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes seien solche Transporte nur zulässig, wenn die Einhaltung europäischer Tierschutzstandards gewährleistet ist, hieß es. Dazu gehören Rast- und Ruhezeiten an geeigneten Orten während des Transports und tiergerechte Bedingungen zur Haltung und Schlachtung am Ziel.

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