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Verkehrsexperten in Goslar für mehr Idiotentests

02.03.2016 08:00 Uhr
Verkehrsexperten in Goslar für mehr Idiotentests
Der Volksmund nennt die Medizinisch Psychologische Untersuchung MPU "Idiotentest"
© Foto: Picture Aliiance/Christian Ohde

Alkoholsünder schneller zur MPU, fordert der Verkehrsgerichtstag in Goslar beim Gesetzgeber. Außerdem sollen die Dashcam-Nutzung geregelt und Verkehrsgerichtsprozesse zügiger geführt werden.

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Wer mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt wird, soll nach dem Willen des Deutschen Verkehrsgerichtstages schon ab 1,1 Promille Blutalkohol zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung MPU. Bisher liegt die Grenze dafür bei 1,6 Promille. Am 54. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben 2000 Experten aus Ministerien, Behörden und Hochschulen, von Verbänden, Gerichten, Automobilclubs und Unternehmen teilgenommen.

Das Gremium forderte auch eine klare gesetzliche Regelung zur Nutzung von Minikameras, sogenannter Dashcams, in Kraftfahrzeugen. Der Verkehrsgerichtstag empfahl zudem, die Blutproben für Promillesünder beizubehalten, die Fahrlehrer-Ausbildung zu verbessern und bei Gericht spezialisierte Kammern einzurichten, um Zivil-Verkehrsprozesse und die korrekte Festlegung des Schadenersatzes für Verkehrsopfer zu beschleunigen. Der Überblick:

MPU ("IDIOTENTEST")

Die Zahl der Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen MPU wird voraussichtlich stark steigen. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt, dass Alkoholsünder bei der ersten Auffälligkeit bundesweit schon ab einem Promillewert von 1,1 den sogenannten "Idiotentest" absolvieren müssen, um den Führerschein zurückzubekommen. Diese Grenze liegt derzeit in den meisten Bundesländern bei 1,6 Promille. In einigen Ländern wird die 1,1-Promille-Grenze aufgrund richterlicher Entscheidungen bereits angewendet. Zuletzt mussten jährlich 45.000 Kraftfahrer wegen Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr zum Idiotentest. Fachleute gehen davon aus, dass diese Zahl nach einer Herabsetzung der Promillegrenze durch den Gesetzgeber stark steigen würde.

DASHCAM

Der Verkehrsgerichtstag verlangt eine klare Regelung zur Nutzung von Dashcams in Kraftfahrzeugen. Die Aufzeichnungen ermöglichten die Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten, führten aber auch zur Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten. Derzeit fehle es in Deutschland und den Nachbarländern an einer eindeutigen Rechtsgrundlage zur Verwendung der Kameras, beklagten die Experten. Sie empfahlen, anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung einen "Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht". Ausnahmen sollten zulässig sein, etwa bei einem drohenden Unfall. Im Normalfall sollten die Daten aber nach kurzer Zeit automatisch gelöscht werden. Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ohne gravierende Folgen dürfe nicht auf Dashcam-Aufnahmen gestützt werden. Der Missbrauch von Aufzeichnungen mit persönlichen Daten, etwa durch Veröffentlichung im Internet, müsse bestraft werden.

BLUTPROBE

Entgegen den Forderungen der Polizei soll es bei der Blutprobe für Alkoholsünder im Straßenverkehr bleiben. Die Atemalkoholanalyse, die bei niedrigeren Promille-Werten ausreicht, sei bei Werten im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit über 1,1 Promille kein ausreichendes Beweismittel, meint der Verkehrsgerichtstag. Die Polizei hatte sich vom Wegfall der Blutprobe große Zeitersparnis versprochen. Dass - wie bisher - ein Richter die Blutprobe anordnen muss, sei allerdings nicht nötig, meinen die Experten. Dazu reiche die Staatsanwaltschaft.

VERKEHRSGERICHTS-PROZESSE

Um die zahllosen langwierigen Zivil-Prozesse um Verkehrsstreitigkeiten zu beschleunigen, hat der Verkehrsgerichtstag die Spezialisierung von Richtern und Anwälten vorgeschlagen. Bei einzelnen Gerichten sollten zudem besondere Kammern für Verkehrsrecht eingerichtet werden, die auch überörtlich tätig sind. Nach Angaben von Experten ziehen sich Verkehrsprozesse zum Teil mehrere Jahre lang hin.

FAHRLEHRERAUSBILDUNG

Fahrlehrer sollen künftig in ihrer Ausbildung mehr pädagogische Kompetenzen erwerben, empfiehlt der Verkehrsgerichtstag. Dazu soll zunächst die Ausbildung der Ausbildungs-Fahrlehrer verbessert werden. Kandidaten sollen mindestens einen mittleren Bildungsabschluss haben. Bisher ist ein Hauptschulabschluss ausreichend. Das Mindestalter für den Zugang zum Fahrlehrerberuf soll von 22 auf 21 Jahre sinken.

SCHADENERSATZ

Weil die korrekte Berechnung des Verdienstausfalles für Verkehrsopfer kompliziert ist, sollten Fachanwälte in der Ausbildung besser darauf vorbereitet werden, empfiehlt der Verkehrsgerichtstag. Die Gerichte sollten bei Schäden ab einer bestimmten Größenordnung spezialisierte Kammern einsetzen. Fachleute meinen, dass Verkehrsopfer durch falsche Berechnung eines jahrelangen Verdienstausfalles Einbußen im sechsstelligen Euro-Bereich erleiden können. (Quelle: dpa)

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