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Verkehrsteilnehmer mit Maske müssen im Straßenverkehr erkennbar sein

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Masken dürfen das Gesicht nicht so sehr verhüllen, dass der Fahrer nicht mehr zu identifizieren ist
© Foto: dpa/picture alliance/Westend61

Eine Schutzmaske darf laut Innenministerium in Mainz nicht dazu führen, dass Fahrer im Straßenverkehr nicht mehr zu identifizieren sind. Demnach gibt es klare Regeln, welche Gesichtsbereiche frei bleiben müssen.


Datum:
23.04.2020
Autor:
dpa/John Aukenthaler
Lesezeit:
1 min
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Auch in Corona-Zeiten müssen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr erkennbar bleiben: Eine aus Gründen des Infektionsschutzes getragene Maske dürfe das Gesicht nicht so sehr verhüllen, dass der Fahrer nicht mehr zu identifizieren sei, teilte das Innenministerium in Mainz auf Anfrage mit. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung seien grundsätzlich auch während der Corona-Pandemie gültig.

Kein Verstoß liege vor, wenn „lediglich die Mund- und Nasenpartie verdeckt und Augen und Stirn noch erkennbar sind, so dass der Fahrer identifiziert werden kann“, sagte eine Sprecherin. Die Bewertung sei im Einzelfall Sache des kontrollierenden Beamten.

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