Winterreifenpflicht: Länder stimmen Kompromiss zu

Der Bundesrat hat einer Rechtsänderung zugestimmt, wonach künftig bei winterlichen Verhältnissen neben den Antriebsachsen auch die Lenkachsen von Lkw mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen.
Anders als ursprünglich vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen, soll es für die Neuregelung laut dem Deutschen Speditions- und Logistikverband DSLV eine Übergangsfrist geben. Demnach soll die ausgedehnte Winterreifenpflicht spätestens ab 1. Juli 2020 für Lkw ab 3,5 Tonnen gelten.
Zudem hat der Bundesrat den Antrag, die Mindestprofiltiefe von Winterreifen auf drei Millimeter festzulegen, gekippt und den präzisierten Anforderungen an Winterreifen zugestimmt. Ab 1. Oktober 2024 müssen sie das Alpine-Symbol mit einem Berg und einer Schneeflocke haben. M+S-Reifen, die bis 31. Dezember 2017 gekauft werden, sollen noch bis 30. September 2024 genutzt werden können. Die Bundesregierung muss noch zustimmen.