Dass man bei der Ladungssicherung durchaus neue Ideen haben kann, zeigte Uwe Schöbel von Dolezych. Hört der Nutzer von einer Zurrkette, denkt er üblicherweise an ein schweres Stahl-Trumm, das zwar viel aushält, aber ebenso schwer in der Handhabung ist. Mit einer textilen Zurrkette geht Dolezych einen neuen Weg. Zum Einsatz kommt dabei ein hoch reißfester Kunststoff namens Dyneema, der eine um den Faktor 16 höhere Reißfestigkeit als Stahl aufweist. Während Stahl der Güteklasse zwölf mit einem Zugfestigkeitswert von 1200 N/mm² aufwartet, realisiert die Dyneema-Faser bis zu 4000 N/mm². Die neue textile Zurrkette heißt PowerLash und lässt sich ob ihres niedrigen Gewichts (85 Prozent leichter als Stahl) viel besser handhaben. Dazu bietet sie in Kombination mit gängigen Hakensystemen ein deutlich breiteres Anwendungsspektrum als eine Stahlkette.
DIE SPANNELEMENTE LIEGEN IN- STATT NEBENEINANDER
Als weitere Novität präsentierte Uwe Schöbel den Teleskop-Ratschenspanner von Dolezych. Statt wie bisher in einem Außenrohr zwei gegenläufige Gewindestangen zum Spannen zu nutzen, positioniert Dolezych jetzt die beiden Spannelemente ineinander und umschließt außen mit dem Spannrohr. Dadurch ist der Teleskopspanner nur halb so lang wie bisher bekannte konventionelle Spannelemente, bietet aber doppelt so viel Spannweg bei niedrigerem Gewicht.
Eine innovative Idee, Fahrzeuge künftig auch auf Standard-Sattelcurtainsidern transportieren zu können, zeigte Markus Otremba, Ladungssicherungsexperte von TÜV SÜD. Dabei geht es um die sichere Verzurrung von bis zu drei Fahrzeugen, ohne dass die nötigen Einbauten dem grundsätzlichen Transportzweck des Curtainsiders abträglich sind - der lässt sich einfach wieder auf normale Transportaufgaben zurückrüsten.
Hersteller der speziellen Technik ist FGS aus Hohenfels, die dafür nötigen Zurreinrichtungen sowie eine Doppelstockeinrichtung für das dritte Fahrzeug lassen sich aber in jeden Schiebgardinenauflieger einbauen.
Basiselement ist ein geprägtes Fahrbahnblech, das FGS einbaut, um eine sichere Verzurrung zu gewährleisten. Otremba hat im Rahmen seiner Fahrversuche und der daraus resultierenden Berechnungen sogar einen neuen Begriff kreiert: den Gleit-Reib-Widerstandsbeiwert, kurz GRW-Beiwert.
Ladungssicherung und Frachtrecht hängen eng zusammen. Das verdeutlichte Andreas Huber, Jurist der Kravag Versicherung. Huber machte klar, dass grundsätzlich der Absender in der Pflicht ist, das Ladegut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen. In der Praxis wird diese Pflicht gerne an den Fahrer delegiert, der aber "nur" für die betriebssichere Verladung zu sorgen hat und damit nur ein Teil der Haftungskette ist.
Der Frachtführer - und damit der Fahrer als Ausführender - hat keine Verpflichtung, die Beförderungssicherheit des Gutes zu kontrollieren. "Trotzdem würde ich jedem Fahrer raten", so Huber, "den Absender der Ware bei Unregelmäßigkeiten zu informieren." Denn es gäbe, so der Rechtsfachmann, bereits Urteile (z.B. vom OLG Hamm), die in einem solchen Fall eine Mitverantwortung anlasten. Und noch ein Rat des Fachmanns: "Grundsätzlich darf der Frachtführer die Beförderung nicht beginnen oder fortsetzen, wenn erkennbar ist, dass der Lkw wahrscheinlich betriebsunsicher beladen wurde." Verweigert also der Fahrer aus nachvollziehbaren Gründen den Antritt der Fahrt, handelt er rechtens.