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Bundesrat stimmt Gesetz zum elektronischen Frachtbrief zu

20.09.2021 16:03 Uhr
E-Frachtbrief, Digitalisierung
Künftig können auch Unternehmen in Deutschland digital auf den Frachtbrief zugreifen (Symbolbild)
© Foto: Kzenon/Adobe-Stock

Nach der Zustimmung des Bundesrats sei der Weg zum E-Frachtbrief frei, betont das Bundesverkehrsministerium und verweist auf ein Projekt, von dem auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren sollen.

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Nachdem das Gesetz zum elektronischen Frachtbrief am Freitag, 17. September, den Bundesrat passiert hat, ist der Weg für den elektronischen Frachtbrief frei. Das E-CMR-Protokoll vom 20. Februar 2008 ergänzt das Abkommen über die internationale Güterbeförderung im Straßengüterverkehr (CMR) von 1956. Es legt fest, dass der Frachtbrief – der bisher ein Papierdokument sein musste – in Kürze rechtswirksam elektronisch erstellt werden kann. Mit dem Gesetz tritt Deutschland dem Protokoll bei und ermöglicht seine Anwendung in Deutschland.

„Der E-Frachtbrief kommt“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Die Vorteile liegen auf der Hand: Er spart Kosten, Papier und minimiert den bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig ermöglicht er Logistikern und Kunden Echtzeitinformationen über den Status ihrer Lieferungen.“

Um die Einführung des E-Frachtbriefs in Deutschland zu erleichtern, hat das BMVI im Rahmen des Projekts „Silicon Economy“ gemeinsam mit dem Fraunhofer IML Dortmund eine Open-Source-Anwendung entwickelt, dessen zentrales Element der elektronische Frachtbrief ist. Das BMVI betonte, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen von dem Open-Source-Projekt würden, da sie auf dessen Basis eigene Geschäftsmodelle entwickeln könnten, bei denen durch einen einheitlichen Standard Kompatibilität aber jederzeit gewährleistet ist.

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