Der Gesundheitsreport 2012 der Krankenkasse Barmer GEK beschäftigt sich unter anderem mit dem Thema Alkoholkonsum und Erwerbstätigkeit. Mit geschätzten 9,6 Litern reinen Alkohols, so die GEK, konsumiere die Bevölkerung eine beachtliche Menge. Pro Kopf entspräche dies 102 Flaschen Rotwein - also fast jeden dritten Tag eine Flasche - oder auch 383 Dosen Bier. Bei über 16 % der Personen zwischen 18 und 59 Jahren sei die Menge des konsumierten Alkohols als „riskant“ einzustufen.
Stress, psychische Belastungen und Leistungsdruck werden von Erwerbstätigen offenbar zunehmend über Alkohol kompensiert. Doch dauerhafter riskanter Alkoholkonsum kann zu eingeschränkter Leistungsfähigkeit, verminderter Wahrnehmung und längeren Reaktionszeiten führen. Natürlich steigt auch die Unfallgefahr.
Für einen Berufskraftfahrer sollte deshalb das Thema „Trinken und Arbeiten“ tabu sein. Für Bus- und Gefahrgutfahrer sowie Führerscheinneulinge bis zum 21. Lebensjahr gilt ohnehin die 0,0-Promille-Grenze. Ab 0,5 Promille ist es jeglichem Verkehrteilnehmer verboten, ein Fahrzeug zu führen.
Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille vor, ab diesem Wert wird die Fahrerlaubnis entzogen. Fahruntüchtigkeit kann, je nach Verhalten des Fahrzeugführers, aber auch schon bei 0,3 Promille attestiert und der Führerschein entzogen werden („relative Fahruntüchtigkeit“). Ab 1,6 Promille wird eine MPU angeordnet. Das gilt auch für Fahrradfahrer.
Zu einem großen Problem kann Restalkohol werden. Wer wissen will, wie schnell sich Alkohol abbaut, kann sich u.a. auf den Seiten
www.kenn-dein-limit.info
oder
http://www.alkohol-lexikon.de/
informieren.
Der TÜV Süd bietet einen Promillerechner als App an:
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/aktuell_informiert/tuev_sued_bar