-- Anzeige --

Arbeitsrecht: Ein Arbeitszeugnis darf getackert sein

Zeugnis: Es kommt auf den Inhalt an
© Foto: Jens Schierenbeck/dpa/picture-alliance

Sein Arbeitszeugnis, das ein Arbeitnehmer von seinem Ex-Arbeitgeber bekam, wollte der Kläger nicht anerkennen.


Datum:
24.08.2018
Autor:
Redaktion TRUCKER
NOCH KEINE Kommentare

-- Anzeige --

Er forderte ein neues Zeugnis mit inhaltlichen Änderungen und dass es zudem ungeknickt und ungetackert - anders als das erhaltene - sei. Das Gericht stimmte der ersten Forderung zu, lehnte die zweite aber ab. Es genüge, dass das Originalzeugnis kopierfähig sei und die Knicke im Zeugnisbogen sich nicht auf den Kopien abzeichneten, etwa durch Schwärzungen. Alternativ hätte der Arbeitnehmer das Zeugnis bei seinem elf Kilometer entfernten Ex-Arbeitgeber auch abholen können, hieß es. Die Befürchtung des Arbeitnehmers, aus dem Tackern sei eine negative Einstellung des Arbeitgebers ihm gegenüber abzuleiten, fände nirgendwo eine Grundlage. CTW/SK

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 9. November 2017 Aktenzeichen 5 Sa 314/17
www.lag-rheinland-pfalz.de

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.