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Auf zwei Karten gefahren? - Heino sagt nichts!

17.10.2012 08:00 Uhr

Der Fall des Monats von Rechtsanwalt Andreas Sassenberg

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Heino - nicht verwandt oder verschwägert mit dem bekannten Landlustjodler - sitzt betroffen hinterm Steuer seines Scania. Wie Verbrecher haben sie ihn behandelt. Tür auf, rein, Tür zu. Keiner stellt sich vor. Keiner entschuldigt sich. Einfach so rein in sein Zuhause auf Rädern und ran ans Kontrollgerät. Nach zehn Minuten steht für die Freunde der blauen Klamotte fest : Heino ist auf zwei Karten gefahren. Sie haben nämlich eine zweite Karte im Fahrerhaus gefunden. Heino verlässt den LKW. Greift zum Handy, ruft mich an. Mein Tipp ist einfach, fast banal. Klappe halten, nichts sagen. Heino macht es richtig. Er sagt nichts. Die Beamten verschwinden weniger wortkarg, dafür fluchend.

Ein paar Wochen später bekommt Heino einen Brief der Polizei. "Beschuldigtenvernehmung wegen der Verfälschung technischer Aufzeichnungen", heißt es. Heino soll sich äußern. Er antwortet erst mal nicht. Zwei Wochen später ruft die Inspektion an. Er würde alles nur schlimmer machen, wenn er schweigt. Er soll zu allem stehen, man würde eine Lösung finden. Ja, ja. Heino ruft mich an. Mein Tipp ist wieder einfach: Nichts schreiben, nichts sagen. Heino schreibt nichts, Heino sagt nichts. Heino beauftragt mich. Mit der Vollmacht kann ich Akteneinsicht beantragen.

Wir treffen uns im Büro. Mein erster Tipp ist eine Ermahnung. Egal, ob er was Verbotenes getan hat oder nicht: Mund halten. Da werden manchmal, im Tonfall des Verständnisses, Fragen gestellt, deren Beantwortung einen Kopf und Kragen kosten kann. Und Heino sagt nichts, obwohl die noch paar mal anriefen.

Ein paar Wochen später das Ergebnis detektivischer Zauberei. Heino bekommt einen Strafbefehl, obwohl die immer noch nicht mehr wissen als zwei Monate vorher. Der schüchtert Heino ein, bewirkt das Gegenteil von dem, was die Staatsanwaltschaft wollte. Heino kommt zu mir. Er will auspacken, die ganze Wahrheit. Da war nämlich noch einer an Bord. Ein Kumpel. Der wollte gerne mal mit ins Ausland. Warum er von dem nichts gesagt habe. Heino meint kleinlaut, er wolle einen Freund nicht ins Verfahren ziehen. Der Ignaz jedenfalls, dem gehörte die zweite Karte.

Aber wer, wann, womöglich auf welcher Karte gefahren ist, das sage ich zu Heino, das will ich gar nicht wissen. Einfach Klappe halten. Das brauche ich nicht für die Verteidigung. Heino macht's genauso, sagt mir nur noch, dass sein Kumpel auch nicht mehr weiß, wann, wer, wie, warum gefahren ist und er weiß es auch nicht mehr. Wenn's die Wahrheit ist Heino, ok. Ansonsten STOP. Niemals einen Prozess auf Grundlage einer Falschaussage führen. Das macht man nicht. Der Rechtsstaat funktioniert nur mit der Wahrheit. Außerdem ist eine Falschaussage kein Kavaliersdelikt.

Ich lege gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Das Gericht terminiert flugs. Vorbereitend rufe ich den Richter an. Mich trifft fast der Schlag. Der Richter meint, die Beweislage sei eindeutig. Heino habe gestanden. Die Polizei habe sich mit Heino am Kontrollort nochmals getroffen. Heino habe eingeräumt, auf zwei Karten gefahren zu sein.

Niemals, das hat er nicht getan, ist das einzige was ich konsterniert rausbringe. Geschockt lege ich auf, hebe wieder ab und rufe Heino an. Nein, meint der, ein Treffen gab's nicht. Die seien abends mal vorbeigekommen und wollten wissen, ob sein Chef ihn zu dem Blödsinn mit zwei Karten motiviert habe. Richtig reagiert. Mund gehalten. Irgendwie muss der Richter was falsch verstanden haben. In der Akte befindet sich kein Vermerk mit Geständnis. Ich wundere mich, hake aber nicht nach.

DER RICHTER FRAGT NACH HEINOS GESTÄNDNIS

Es naht der Tag. Heino war noch nie vor Gericht. Heino hat null Punkte. Heino will das nicht ändern. Der Richter fragt, ob er was zur Sache zu sagen hat. Heino guckt mich an, sagt nichts - zunächst richtig. Ich übernehme. Nichts, gar nichts ließe sich Heino nachweisen. Zwei Fahrer, zwei Karten, was da so dramatisch sei. Heino ergreift das Wort: Richtig Heino, jetzt bist du dran! Als die Polizei kam, da sei er auf seine Karte gefahren. Wo stünde, dass man seine Begleitung bis zuletzt dabei haben müsse. Der andere habe nach dem Aussteigen seine Karte vergessen. Auch keine Straftat. Genau!

Der Richter guckt verstört. Wir bieten Ignaz als "präsenten Zeugen" an. Ignaz weiß, dass er früher ausgestiegen ist. Wer, wann gefahren sei, möge man dem Ausdruck aus dem Kontrollgerät entnehmen. Als nächsten Zeugen bieten wir den Arbeitgeber an, der weiß, dass Heino in Begleitung fuhr. Das Gericht lehnt ab, will den Polizeibeamten hören. Der Richter fällt mit der Tür ins Haus und fragt nach dem Geständnis. Der Polizist hatte in einem Gespräch den Eindruck, Heino habe etwas zu verbergen. An ein Geständnis könne er sich nicht erinnern. Der Richter kapiert: Übereifer hat sich hochgeschaukelt, bis zur Verhandlung. Er macht's kurz: Er verkündet Freispruch. Jetzt steht fest: Heino hat nichts gemacht! Und Heino sagt was: "Klasse !!!"

Schneller Weg zu gutem Rat: Sie haben eine Frage zum Verkehrsrecht? Ein Problem mit einem Bußgeldbescheid? Rechtsanwalt Sassenberg bietet Fahrern eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung. Telefon: 0 79 50/92 66 50

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