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Ausbilden, aber richtig!

29.06.2018 00:01 Uhr
Ausbilden, aber richtig!
Der Ausbilder sollte für den Lehrling bei Fragen oder Problemen jederzeit greifbar sein
© Foto: auremar/stock.adobe.com

Die Logistikbranche sucht händeringend Fachkräfte. Viele Betriebe werben um Azubis. Welche Rechte und Pflichten die Firmen haben, sollte auch jeder Lehrling wissen.

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Der Juniorchef der Spedition Dröder aus dem hessischen Künzell bei Fulda rührt kräftig die Werbetrommel, um Schüler für Logistikberufe zu begeistern. "Wir müssen stärker informieren, um Nachwuchs für die technischen Berufe zu finden." Die Spedition hat Partnerschaften mit Schulen geschlossen, veranstaltet Aktionstage, Bewerbertrainings, Betriebsführungen und bietet Schnupperpraktika an. Bei Elternabenden informiert er über Berufschancen in der Logistik: "Nicht jeder muss studieren. Mit einer soliden Ausbildung lässt sich viel erreichen." Die Dröder Spedition beschäftigt derzeit 40 Azubis und sucht bereits wieder Lehrlinge als Berufskraftfahrer, Fachkräfte für Lagerlogistik sowie für Küchen-, Möbel- und Umzugsservice.

Mechatroniker im Bereich Nutzfahrzeuge bildet der 270-Mann-Betrieb in der eigenen Kfz-Werkstatt aus. Kaufmännische Azubis durchlaufen alle Stationen in der Verwaltung des Unternehmens. "Nur wer selbst ausbildet, kann dem Fachkräftemangel begegnen", weiß der Juniorchef, der sich zusammen mit dem Ausbildungsleiter um den Nachwuchs kümmert.

Nach einer Umfrage der Bundesvereinigung Logistik (BVL) aus dem vergangenen Jahr gaben über 50 Prozent der Betriebe an, dass ihnen Berufskraftfahrer und Zusteller fehlen. Auch an IT-Fachkräften, Disponenten und Lagermitarbeitern herrscht Mangel. Und der Bedarf an qualifizierten Kräften wird weiter steigen.

AZUBIS SOLLTEN ÜBER DIE VORGABEN FÜR DIE AUSBILDUNG INFORMIERT SEIN

Viele Betriebe entscheiden deshalb, den Nachwuchs selbst auszubilden. Dabei gilt es für sie, einige Spielregeln zu beachten. Wer in Deutschland ausbilden möchte, muss die gesetzlichen Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und gegebenenfalls der Handwerksordnung beachten und als Ausbildungsbetrieb geeignet sein. "Die Betriebsstätte muss so ausgestattet sein, dass alle vorgeschriebenen Kenntnisse vermittelt werden können", erläutert Selcan Emir, zuständige Beraterin für Logistikberufe der IHK Frankfurt am Main. Die Geschäftsfelder und die betrieblichen Abläufe müssen zum angestrebten Berufsabschluss passen, damit die praxisnahe duale Ausbildung funktioniert. "Ein Alleinunternehmer darf keinen Lehrling einstellen", sagt Emir. Es müssen genügend Fachkräfte beschäftigt sein. "Auf einen Azubi sollten mindestens zwei Fachkräfte kommen."

Eine weitere Voraussetzung ist die fachliche und persönliche Eignung des Ausbilders. Sind beispielsweise Verstöße gegen das Berufsbildungs- oder das Jugendarbeitsschutzgesetz bekannt, darf das Unternehmen keine Jugendlichen beschäftigen. Ist die Weste rein, muss der Ausbilder seine fachliche Qualifikation nachweisen. Wer den Beruf selbst gelernt oder ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat, gilt als geeignet, Lehrlingen das notwendige Wissen vermitteln zu können. Wem der Abschluss fehlt, kann auch mit einer mindestens vier- bis fünfjährigen Berufspraxis ausbilden. "Die Industrie- und Handelskammern überprüfen die fachliche Eignung", sagt Emir.

DER BETRIEB IST VERPFLICHTET, DIE NÖTIGEN KENNTNISSE ZU VERMITTELN

Die Logistikexpertin ist die erste Anlaufstation für Unternehmen, die ausbilden möchten. "Wir schauen uns den Betrieb an und beraten gemeinsam, welche Lehrberufe die Firma anbieten kann und wer als Ausbilder infrage kommt", erklärt Emir. Der Ausbilder ist für die Azubis verantwortlich, er plant ihren Einsatz im Unternehmen, vermittelt die Fachkenntnisse und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Jugendlichen in ihren betrieblichen Stationen alles lernen, was der Ausbildungsrahmenplan vorschreibt. Damit dies gelingt, müssen sich Ausbilder pädagogische und rechtliche Kenntnisse aneignen und eine IHK-Prüfung ablegen. Nur mit "Ausbilderschein" dürfen sie Lehrlinge unter ihre Fittiche nehmen.

Ausbildungsbetriebe tragen eine große Verantwortung, denn meist kommen die Neuen frisch von der Schule und sind noch minderjährig. Der Ausbilder ist für die Sicherheit seiner Schützlinge verantwortlich und muss beim Arbeits- und Unfallschutz besonders aufpassen. Im Betrieb obliegt ihm die Aufsichtspflicht. Gefährliche und schwere körperliche Arbeiten sind für Azubis tabu. Beim Umgang mit Arbeitsgeräten sind eine genaue Einweisung sowie eine anfängliche Begleitung notwendig.

"Der Ausbilder muss nicht bei jedem Arbeitsschritt danebenstehen, sollte aber immer griffbereit sein", so Emir. Gerade bei minderjährigen Azubis müssen zudem die Arbeitszeiten im Blick behalten werden. 40 Stunden pro Woche sind das Maximum. Dazu zählt auch der Unterricht in der Berufsschule. Jugendliche dürfen meist nur werktags zwischen 6 und 20 Uhr eingesetzt werden. Sonntagsarbeit und Nachtschichten sind nicht erlaubt. Auch Überstunden darf der Chef nicht einfach anordnen. Azubis können diese ablehnen. Erklären die Jugendlichen sich freiwillig dazu bereit, müssen die Überstunden aber dem Ausbildungszweck dienen und sind zu vergüten.

Der Betrieb ist verpflichtet, Lehrlingen das nötige Wissen und Werkzeug zur Verfügung zu stellen, damit sie ihr Ausbildungsziel erreichen. "Sie sollten daher zweckgebundene Aufgaben bekommen", empfiehlt die IHK-Beraterin. Ständig Kaffee kochen, die Lkw waschen oder die Halle fegen zu müssen, diene nicht der Ausbildung. Wer Azubis als billige Arbeitskraft einsetzt, muss damit rechnen, dass ihm der Betriebsrat oder die Kammer auf die Finger klopft.

Die Jugendlichen selbst müssen aktiv mitarbeiten, also pünktlich zur Arbeit erscheinen, betriebliche Vorschriften und Anweisungen der Vorgesetzten befolgen und sich auf ihre Prüfungen vorbereiten. Azubis unterliegen der Berufsschulpflicht. Betriebe müssen sie dafür freistellen und weiter bezahlen. Berichtshefte, die als Ausbildungsnachweis und Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung dienen, dürfen sie während der Arbeitszeit führen. Die wöchentlichen Arbeiten sind zu dokumentieren und vom Ausbilder abzuzeichnen.

OB PROBEZEIT ODER BEZAHLUNG, IM AUSBILDUNGSVERTRAG IST ES GEREGELT

Die genauen Rechte und Pflichten beider Parteien stehen im Ausbildungsvertrag. Er regelt neben der Dauer und dem Aufbau der Ausbildung auch alle arbeitsrechtlichen Fragen wie Arbeits-, Probezeit und Urlaub, die Höhe der Vergütung, Kündigungsklauseln und Verschwiegenheitspflichten. Der Gesetzgeber gibt einen Rahmen vor, die genaue vertragliche Ausgestaltung bleibt dem Betrieb überlassen.

So darf die Probezeit von Auszubildenden nicht länger als vier Monate dauern. Nach deren Ablauf kann der Chef den Vertrag nur kündigen, wenn besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen. Lehrlinge dagegen dürfen mit einer Frist von vier Wochen das Ausbildungsverhältnis beenden. Sie haben zudem einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der nach Alter gestaffelt ist. Jugendlichen unter 16 Jahren stehen 30 Tage Urlaub zu. 16-Jährige müssen mindestens 27 Tage, 17-Jährige 25 Tage und Volljährige mindestens 24 Tage im Jahr freibekommen.

Das Gehalt sollte "angemessen" sein und variiert je nach Region, Branche, Tarifvertrag, Beruf und Lehrjahr. Angehende Berufskraftfahrer erhielten 2017 laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) durchschnittlich zwischen 761 und 875 Euro monatlich. Meist dauert die duale Ausbildung drei Jahre. Bringt der Jugendliche eine gute schulische Vorbildung mit, lässt sich die Ausbildungszeit auf Antrag um ein halbes (mittlere Reife) bis ein Jahr (Abitur) verkürzen. Alternativ lässt sich bei überdurchschnittlichen Leistungen in Betrieb und Berufsschule (Notendurchschnitt: 2,49 und besser) die Abschlussprüfung ein halbes Jahr vorziehen. Möchte dies der Azubi, stellt er den Antrag bei der zuständigen IHK. Nach erfolgreich abgeschlossener Lehre besteht der Anspruch auf ein Zeugnis, auf Wunsch auch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Spediteur Dröder setzt auf eine intensive Betreuung der Lehrlinge, damit diese ihr Ausbildungsziel erreichen. Wer gute Leistungen zeigt, hat den Anschlussjob bei Dröder sicher in der Tasche: "Wir bilden in Höhe unseres Bedarfs aus und wollen die Azubis natürlich alle übernehmen." (Sigrun an der Heiden)

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