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Bei Berufskraftfahrern: Trunkenheit immer vorsätzlich

16.04.2014 08:00 Uhr
Bei Berufskraftfahrern: Trunkenheit immer vorsätzlich
Berufskraftfahrer fahren nicht fahrlässig betrunken, urteilte das Gericht
© Foto: picture alliance/dpa/Uwe Zucchi

Ein Berufskraftfahrer, der volltrunken die Fahrt antritt, hat damit unbestreitbar seine Fahruntauglichkeit billigend in Kauf genommen und handelt damit zumindest bedingt vorsätzlich.

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Im vorliegenden Fall hatte eine Taxifahrerin große Mengen Alkohol zu sich genommen, obwohl sie an diesem Abend Fahrbereitschaft hatte. Gestellt wurde sie gegen Mitternacht im öffentlichen Straßenverkehr mit Fahrgästen an Bord - und mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,14 Promille. Grund genug für das zuständige Amtsgericht, die Delinquentin wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen und zu einem halbjährigen Entzug der Fahrerlaubnis zu verurteilen.

Die Angeklagte räumte die Tat ein, sie verwehrte sich aber gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Handlung und das ihrer Meinung nach zu harte Urteil. Doch das OLG Celle bestätigte die Entscheidung: Gerade als Berufskraftfahrerin habe sie um die besonderen Gefahren eines solchen Verhaltens wissen müssen. Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit stehe außer Frage, so die Richter.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 25.10.2013, Aktenzeichen 32 Ss 169/13, Quelle: www.anwaltshotline.de

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