-- Anzeige --

Flexi-Rente: Länger arbeiten soll sich lohnen

10.01.2017 08:00 Uhr
Flexi-Rente: Länger arbeiten soll sich lohnen
Der Renteneintritt soll flexibler gestaltet werden
© Foto: Fotolia/bluedesign/Oliver Boehmer

Die Flexi-Rente ist beschlossene Sache. Damit können Arbeitnehmer den Übergang in die Rente individueller gestalten. Lesen Sie, welche Möglichkeiten Sie künftig haben, wenn Sie aus dem Berufsleben aussteigen möchten.

-- Anzeige --

Der Bundestag hat am 21. Oktober mit den Stimmen von Union und SPD das Flexi-Renten-Gesetz verabschiedet. Es soll älteren Arbeitnehmern eine flexible Berufstätigkeit ermöglichen und Hindernisse für Teilzeitjobs im Rentenalter abbauen. Hauptinhalt sind mehr finanzielle Anreize für ein längeres Erwerbsleben.

Das ist auch dringend nötig. Denn Teilzeitarbeit während des vorgezogenen Ruhestands ist heute unattraktiv. Ohne Abschläge bei der Rente hinnehmen zu müssen, dürfen Frührentner derzeit nur 450 Euro im Monat hinzuverdienen. Zweimal im Jahr dürfen sie die Grenze bis zum doppelten Betrag überschreiten, also 6300 Euro pro Jahr verdienen. Wer mehr verdient, muss Abstriche in Kauf nehmen - die Rente sinkt dann fix auf zwei Drittel, die Hälfte oder nur noch ein Drittel.

Diese sogenannte Teilrente wurde deshalb nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund in 2015 auch nur von gut 4000 Menschen genutzt. Nur wer die gesetzliche Altersgrenze von derzeit 65 Jahren und fünf Monaten (künftig 67 Jahren) erreicht hat und regulär in Rente geht, kann unbegrenzt Geld hinzuverdienen.

Um künftig mehr ältere Menschen im Erwerbsleben zu halten, sollen sich nun die Rahmenbedingungen ändern. Ab dem 63. Lebensjahr - also vor Erreichen der Regelaltersgrenze - soll es möglich sein, die Teilrente stufenlos zu gestalten und durch Teilzeitarbeit zu ergänzen. Grundsätzlich können zur Rente ab 63 jährlich 6300 Euro ohne Abzüge hinzuverdient werden. Von den darüber hinausgehenden Verdiensten werden künftig 40 Prozent vom Altersgeld abgezogen. Maximal dürfen Rente und Zuverdienst zusammen so hoch sein wie der höchste Bruttoverdienst der vorangegangenen 15 Jahre.

NEUE REGELUNG BEIM HINZUVERDIENST: 40 PROZENT WERDEN ABGEZOGEN

Das bedeutet: Wer zum Beispiel 18.000 Euro pro Jahr hinzuverdient, überschreitet die 6300-Euro-Grenze um 11.700 Euro im Jahr, also um 975 Euro im Monat. 40 Prozent dieses Betrages, also 390 Euro pro Monat, werden von der Rente abgezogen. Liegt die monatliche Rente bei 1200 Euro, erhält der Vorruheständler nach dem neuen Modell eine Teilrente von 810 Euro.

Doch auch eine Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren und fünf Monaten soll sich künftig lohnen. Bislang führt bei diesen Beschäftigten nur der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung ab, rentensteigernd wirken sich diese aber nicht aus. Arbeitnehmer sind beitragsfrei gestellt. Künftig soll es den Beschäftigten möglich sein, freiwillig Beiträge zu zahlen, um so die spätere Rente zu erhöhen. Auch der bisher wirkungslos gebliebene Arbeitgeberanteil erhöht dann die Altersbezüge.

Gleichzeitig entlastet der Gesetzentwurf die Arbeitgeber: Der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung bei einer Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze soll befristet für fünf Jahre entfallen. Damit wird die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer für die Unternehmen attraktiver sein.

RENTENABSCHLÄGE ABMILDERN: ZUSÄTZLICHE BEITRAGSZAHLUNG AB 50

Verbessert werden soll künftig auch die Möglichkeit, Abschläge bei der Rente aufgrund eines vorzeitigen Rentenbezugs mittels zusätzlicher Beitragszahlungen auszugleichen. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, muss einen Abzug von der Rente von 0,3 Prozent pro Monat verkraften. Nach gegenwärtiger Rechtslage dürfen Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen. Das soll künftig schon ab 50 möglich sein.

Die Koalition möchte zudem die Zahl der Menschen reduzieren, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. So soll zunächst auf der Basis von Modellvorhaben die Möglichkeit geschaffen werden, zwischen dem 45. und 46. Lebensjahr einen freiwilligen berufsbezogenen Gesundheitscheck zu absolvieren, um mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Eine Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfängern soll es künftig nicht mehr geben. Derzeit können Hartz-IV-Empfänger zu einer vorgezogenen geminderten Altersrente mit 63 Jahren gezwungen werden. Liegt der Rentenanspruch unter dem Hartz-IV-Niveau und wäre der Betroffene auf Grundsicherung im Alter angewiesen, soll dies nicht mehr möglich sein.

Die Flexi-Rente ist für den Staat nicht billig. Laut dem Gesetzentwurf rechnet der Bund mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit von 79 bis 87 Millionen Euro jährlich, weil für Beschäftigte im Rentenalter die Arbeitslosenversicherung entfällt. Der Fiskus erwartet ein Minus bei der Einkommensteuer von zehn Millionen Euro pro Jahr wegen der steuerlichen Abziehbarkeit der gezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung.

Das Flexi-Renten-Gesetz soll in weiten Teilen bereits am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Teilrente soll ab 1. Juli 2017 gelten. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat indes ein umfassendes - und umstrittenes - Rentenkonzept vorgelegt: Danach soll unter anderem das Rentenniveau bis zum Jahr 2045 nicht unter 46 Prozent absinken (zurzeit 43 Prozent bis 2030). Wenn nichts geschehe, werde das Niveau noch auf 41,7 Prozent fallen, warnte die Ministerin. Der Beitragssatz soll bis 2045 aber nicht über 25 Prozent steigen. Ina Reinsch

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.