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Härtere Strafen für Verkehrssünder

07.11.2019 08:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Die aktualisierte StVO soll unter anderem die Radfahrer besser schützen
© Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/picture-alliance

Bundesverkehrsminister Scheuer plant, die Verkehrsregeln vor allem zugunsten von Radfahrern zu verändern. Lkw- Fahrern drohen bald höhere Bußgelder.

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Lkw- und Pkw-Fahrer müssen sich im Straßenverkehr bald auf neue Regeln, zusätzliche Schilder und härtere Strafen bei Verstößen einstellen - etwa für das Versperren von Rettungsgassen oder das Behindern von Radfahrern. Das sehen Pläne für eine Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, die der zuständige Bundesminister Andreas Scheuer kürzlich vorgestellt hat. Es gebe einiges zu tun, um die Straßen "noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen", sagte der CSU-Politiker.

Für unerlaubtes Fahren durch eine Rettungsgasse sollen künftig Bußgelder bis zu 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot drohen - diese Sanktionierung gilt aktuell, wenn man keine solche Gasse für Einsatzkräfte bildet oder diese behindert.


Diese neuen Verkehrsschilder sind geplant

Diese neuen Verkehrsschilder sind geplant Bildergalerie

Neue Geldstrafen für Lkw-Fahrer geplant

Scheuer will Lkw-Fahrern außerdem verbieten, dass sie ab einer Geschwindigkeit über 30 Stundenkilometer den Notbremsassistenten im Lkw abschalten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.

Wer unerlaubt in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parkt, soll darüber hinaus statt 15 Euro künftig bis zu 100 Euro zahlen. Diese Neuregelung würde sicher nicht nur viele Privatfahrer, sondern auch Berufskraftfahrer, die bei Liefertouren in Städten stellenweise keine anderen Halteflächen mehr finden, treffen. Fürs Überholen von Fußgängern, Radlern oder E-Tretrollern sollen zudem Mindestabstände von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts gelten.

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht will der Verkehrsminister darüber hinaus beim Rechtsabbiegen innerorts Schrittgeschwindigkeit vorschreiben. Gemeint sind sieben bis elf Stundenkilometer. Lkw-Fahrer, die dagegen verstoßen, müssen künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von fünf Metern vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert werden.


"Es gibt einiges zu tun, um unsere Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen! "

Andreas Scheuer (CSU), Bundesverkehrsminister


Die Änderungen soll noch 2019 kommen

Es soll auch einige neue Verkehrszeichen geben, etwa solche, um Parkplätze vorberechtigt für das Carsharing und für Lastenräder auszuweisen, außerdem ein Sinnbild, das ein Überholen von Zweirädern verbietet. Daneben sind Schilder geplant, die auf den Beginn einer Fahrradzone hinweisen, einen Radschnellweg kennzeichnen sowie einen grünen Pfeil anzeigen, der allein für Radfahrer gilt.

Alle Änderungen und neuen Bußgelder sollen laut dem Bundesverkehrsminister noch im Jahr 2019 in Kraft treten. Scheuer hat seine Pläne bereits in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben und die Länder und Verbände konnten sich dazu äußern. Nach dem Bundestag am 6. November 2019 muss nun noch der Bundesrat der StVO-Reform zustimmen.

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