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Lkw-Sonntagsfahrverbot ab September wieder in fast allen Bundesländern

Das Lkw-Sonntagsfahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr
© Foto: stadtratte/stock.adobe.com

Ausgesetzt worden war es in Folge der Corona-Krise, um die Versorgung der Menschen gewährleistet zu können. Ein Bundesland macht allerdings eine Ausnahme, dort bleibt bis auf Weiteres eine gesonderte Regelung bestehen.


Datum:
28.08.2020
Autor:
John Aukenthaler
Lesezeit:
2 min
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Das im Zuge der Corona-Krise ausgesetzte Fahrverbot für Lastwagen an Sonntagen wird ab 1. September 2020 wieder in nahezu allen Bundesländern gültig sein. Nur im Bundesland Saarland gilt die Ausnahme bis auf Weiteres. Das geht aus einer Liste des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hervor. Darin sind die Zeiträume genannt, für die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie der Ferienreiseverordnung für Lkw gelten. Das Lkw-Sonntagsfahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr für Lkw im gewerblichen Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

Länderübersicht und Ende der Ausnahmen:

Mit der Aussetzung des Verbots für Transporte mit haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln sollte die Versorgung der Menschen gewährleistet werden. Später war eine generelle Ausnahme für alle Güter erfolgt.

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