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Ärger in Bayern über Lkw-Fahrverbot in Österreich

25.08.2020 17:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Fahrverbot Lkw
In Bayern gehen zwei Interessengemeinschaften gegen die Lkw-Sperre auf der B 156 im österreichischen Flachgau vor
© Foto: stadtratte/stock.adobe.com

Im österreichischen Flachgau ist man erfreut über eine erkennbare Verringerung des Schwerverkehrs, doch es kommt harsche Kritik an dem Fahrverbot aus Bayern. Forderungen nach Gegenmaßnahmen werden laut.

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Während die Bewohner nördlich von Salzburg auf österreichischer Seite mit dem seit 1. Juli geltenden Lkw-Transitverbot zufrieden sind, wächst der Unmut auf bayerischer Seite. Das berichtet das Online-Portal „Wasserburg.24“. In Salzburg wurde dieser Tage ein erstes positives Fazit der seit Juli dieses Jahres geltenden Lkw-Sperre auf der B 156 im Flachgau gezogen. Zwei Interessengemeinschaften aus Tittmoning im oberbayerischen Landkreis Traunstein, die IG Stadtumfahrung Tittmoning und die IG Anwohner Umfahrung, fordern hingegen sofortige Gegenmaßnahmen.  

In einem Brief schreiben die beiden Initiativen, es sei offensichtlich, dass die Sperre auf der B 156 zu einer Mehrbelastung der B 20 auf deutscher Seite führe. Die IG Stadtumfahrung hat laut Medienbericht am Freitag, dem 17. Juli, eine Zählung durchgeführt. Demnach waren 1410 Lkw auf der Ortsumfahrung unterwegs. 2015 seien es gemäß Verkehrsmengenkarte noch 904 gewesen, was einer Steigerung von 56 Prozent entspreche.

Lkw-Sperre auf deutscher Seite gefordert

„Es kann nicht angehen, dass ein Land der europäischen Union nach Mittelaltermanier Schlagbäume errichtet, um Lärm, Schmutz und Abgase des Lkw-Verkehrs des eigenen Straßennetzes zum ohnehin schon am Rande des Verkehrskollaps stehenden Nachbarn hinüberzuschieben“, zitiert „Wasserburg.24“ aus dem Brief. Als Gegenmaßnahmen fordern die Tittmoninger eine Lkw-Sperre auf deutscher Seite in gleicher Art und Weise wie in Österreich. Außerdem verlangen sie die Prüfung und mögliche Einleitung eines juristischen Verfahrens unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot.

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