Weicht ein Kraftfahrer einem Fuchs aus, der die Fahrbahn überquert, und kommt es dadurch zu einem Unfall, so kann dem Fahrer grundsätzlich keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Wer nachts auf einer Autobahn bei einem im Scheinwerferlicht plötzlich auftauchenden Fuchs reflexartig leicht ausweicht, dem kann ein unentschuldbares Fehlverhalten nicht zur Last gelegt werden. BGH Urteil vom 11.7.2007 AZ: XII ZR 197/05
Reflex ist entschuldbar
30.10.2007 00:52 Uhr
Weicht ein Fahrer einem Fuchs aus, so handelt er damit nicht grob fahrlässig.