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Steinschlag: Die Schäden müssen eindeutig sein

23.09.2015 08:00 Uhr
Steinschlag: Die Schäden müssen eindeutig sein
Steinschlag: Nicht immer ist klar, wer den Schaden verursacht hat
© Foto: picture-alliance/Andrea Warnecke

Wer vor Gericht einen Schadensersatzanspruch geltend machen möchte, muss den behaupteten Schaden auch beweisen können. Deshalb ließ das Landgericht Coburg im vorliegenden Fall einen Autofahrer abblitzen. Der Mann hatte wegen eines Steinschlags durch einen vorausfahrenden Kies-Lkw geklagt.

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Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt, behauptete der Mann, von der Ladefläche eines vorausfahrenden Kieslasters seien Steine und Splitter auf die Frontpartie und das Dach seines Pkw gefallen und hätten das Auto beschädigt. Deshalb verlangte er Schadensersatz in Höhe von insgesamt knapp 7000 Euro.

Die Klage des Pkw-Fahrers gegen den Halter des Lkw beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherer hatte allerdings keinen Erfolg. Das Landgericht vernahm mehrere Zeugen - unter anderem einen vom Kläger beauftragten Privatsachverständigen - und ließ dessen Ergebnisse von einem gerichtlichen Sachverständigen überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass verschiedene der Schäden gerade nicht von Steinschlägen herrühren konnten, sondern andere Ursachen hatten.

Das Gericht hatte schließlich auch deshalb Zweifel an den Behauptungen des Klägers, weil dessen Privatsachverständiger das beschädigte Fahrzeug erst zwei Wochen nach dem behaupteten Vorfall besichtigt hatte.

Beide Sachverständige hatten jedoch übereinstimmend bestätigt, dass nach Ablauf von 14 Tagen das Alter eines Steinschlages kaum noch zu bestimmen sei. Da der Autofahrer also nicht beweisen konnte, dass die Schäden von dem Kieslaster des Beklagten herrührten, ging er leer aus.

Landgericht Coburg
Urteil vom 23.12.2014
Aktenzeichen: 22 O 306/13

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