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Tödlicher Abbiege-Unfall: Bewährungsstrafe für Lkw-Fahrer

21.10.2020 16:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Weil es dabei oft zu gefährlichen Situationen kommt, dürfen Lkw beim Abbiegen inzwischen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren
© Foto: Stephan Rumpf/SZ Photo/picture-alliance

Am 19. März 2019 hatte der Angeklagte beim Abbiegen einen Radfahrer übersehen. Im Prozess am zuständigen Amtsgericht in Hamburg fiel jetzt das Urteil.

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Im Prozess um einen tödlichen Abbiege-Unfall in Hamburg-Stellingen hat das Amtsgericht einen Lastwagenfahrer zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der 39-Jährige 3000 Euro an die Hinterbliebenen des getöteten Radfahrers zahlen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Gericht sprach den Angeklagten am Montag der fahrlässigen Tötung schuldig.

Der 39-Jährige war den Angaben zufolge am 19. März 2019 mit dem Containerfahrzeug eines Entsorgungsunternehmens an einer Kreuzung bei Grün nach rechts abgebogen. Zuvor hatte er den 48 Jahre alten Radfahrer überholt, der auf einem parallel verlaufenden Radweg am Holstenkamp unterwegs war. Vor dem Einbiegen in die Große Bahnstraße habe der Lastwagenfahrer entweder nicht oder zu spät in den Rückspiegel gesehen, sagte der Gerichtssprecher. Der Radfahrer hatte inzwischen aufgeschlossen und geriet unter den Zwölftonner. Er starb noch am Unfallort.

StVO seit Vorfall geändert

Der Lastwagenfahrer erlitt einen Schock und war zwei Monate krankgeschrieben. Zum Auftakt des Prozesses hatte er die Ehefrau und die beiden Kinder des Unfallopfers um Verzeihung gebeten.

Nach dem Unfall hatte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) eine Mahnwache veranstaltet. Die Straßenverkehrsordnung wurde inzwischen geändert, wie der Gerichtssprecher weiter erklärte. Lastwagen dürfen beim Abbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. 

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