-- Anzeige --

Zufalls-Video gilt als Beweis

16.10.2013 08:00 Uhr
Zufalls-Video gilt als Beweis
Zufällig entstandene Videoaufnahmen gelten vor Gericht als Beweismittel in Unfallprozessen
© Foto: dpa/Jens Kalaene

Das Amtsgericht München hat geurteilt, dass zufällige Videoaufnahmen als Beweismittel zulässig sind.

-- Anzeige --

Ein Privatvideo eines Unfalls zwischen einem PKW- und einem Fahrradfahrer wurde vom Amtsgericht München jetzt als Beweismittel zugelassen. Der Fahrradfahrer hatte gerade seine Tour-Kamera laufen, als es zu dem Crash kam. In der Verwendung des Videos als Beweismittel sah der PKW-Fahrer aber eine Grundrechtsverletzung. Das Amtsgericht München sah dies anders: Die Videoaufnahme sei nur zufällig entstanden, wie auch bei Urlaubsfotos zufällig unbeteiligte Personen abgelichtet würden. Es liege deshalb keine Grundrechtsverletzung vor.

Amtsgericht München
Urteil vom 6.6.2013
Aktenzeichen 343 C 4445/13

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Verwaltungsrecht

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.