Ein Privatvideo eines Unfalls zwischen einem PKW- und einem Fahrradfahrer wurde vom Amtsgericht München jetzt als Beweismittel zugelassen. Der Fahrradfahrer hatte gerade seine Tour-Kamera laufen, als es zu dem Crash kam. In der Verwendung des Videos als Beweismittel sah der PKW-Fahrer aber eine Grundrechtsverletzung. Das Amtsgericht München sah dies anders: Die Videoaufnahme sei nur zufällig entstanden, wie auch bei Urlaubsfotos zufällig unbeteiligte Personen abgelichtet würden. Es liege deshalb keine Grundrechtsverletzung vor.
Amtsgericht München
Urteil vom 6.6.2013
Aktenzeichen 343 C 4445/13