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Zufalls-Video gilt als Beweis

16.10.2013 08:00 Uhr
Zufalls-Video gilt als Beweis
Zufällig entstandene Videoaufnahmen gelten vor Gericht als Beweismittel in Unfallprozessen
© Foto: dpa/Jens Kalaene

Das Amtsgericht München hat geurteilt, dass zufällige Videoaufnahmen als Beweismittel zulässig sind.

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Ein Privatvideo eines Unfalls zwischen einem PKW- und einem Fahrradfahrer wurde vom Amtsgericht München jetzt als Beweismittel zugelassen. Der Fahrradfahrer hatte gerade seine Tour-Kamera laufen, als es zu dem Crash kam. In der Verwendung des Videos als Beweismittel sah der PKW-Fahrer aber eine Grundrechtsverletzung. Das Amtsgericht München sah dies anders: Die Videoaufnahme sei nur zufällig entstanden, wie auch bei Urlaubsfotos zufällig unbeteiligte Personen abgelichtet würden. Es liege deshalb keine Grundrechtsverletzung vor.

Amtsgericht München
Urteil vom 6.6.2013
Aktenzeichen 343 C 4445/13

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