BGL und bdo fordern Gewerbediesel als Nachfolge des Tankrabatts

06.07.2026 09:28 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw tankt an Tankstelle: Zapfhahn befüllt Lkw-Tank
Verbände drängen auf dauerhafte Diesel-Entlastung
© Foto: M. Perfectti/stock.adobe.com

BGL und bdo fordern nach dem Ende des Tankrabatts einen Gewerbediesel. Zudem gibt es Neuigkeiten zum Lkw-Kartell und zur Förderung US 2026.

Mit dem Auslaufen des Tankrabatts erneuern der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sowie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) ihre Forderung nach einem Gewerbediesel. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz und weitere Mitglieder der Bundesregierung werben die Verbände für eine dauerhafte Entlastung des gewerblichen Straßenverkehrs.

Nach ihrer Vorstellung soll die Energiesteuer für gewerblich genutzten Diesel dauerhaft auf das europäische Mindestniveau abgesenkt werden.

Rückerstattung nach tatsächlichem Verbrauch

Die Verbände schlagen vor, die Entlastung über ein Rückerstattungsverfahren abzuwickeln. Maßgeblich wären dabei die tatsächlich verbrauchten Kraftstoffmengen der Unternehmen.

Aus Sicht von BGL und bdo könnte ein solches Modell den Betrieben langfristig mehr Planungssicherheit bieten als zeitlich befristete Maßnahmen wie der Tankrabatt.


Kartellverfahren gegen Lkw-Hersteller geht weiter

Parallel dazu informiert der BGL über neue Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell. Ein wichtiges Verfahren erhielt jüngst Rückenwind durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Demnach wurde das in einer Sammelklage verwendete Abtretungsmodell grundsätzlich als zulässig eingestuft. Das Verfahren wird nun in einer weiteren Instanz fortgeführt. Eine abschließende Entscheidung wird allerdings noch nicht kurzfristig erwartet.

Auch in anderen Verfahren gegen beteiligte Fahrzeughersteller geht die juristische Aufarbeitung weiter. Dazu gehören unter anderem wirtschaftliche Bewertungen möglicher Schäden durch Wettbewerbsökonomen. Bereits in der Vergangenheit konnte nach Angaben des BGL in einem Verfahren eine außergerichtliche Einigung mit einem Kartellbeteiligten erzielt werden.



Fortschritte beim Förderprogramm US 2026

Darüber hinaus gibt es Neuigkeiten beim Förderprogramm US 2026. Nach Angaben des Verbands konnten Förderanträge im Nachverfahren erfolgreich eingereicht werden.

Die zuständige Behörde arbeitet derzeit an der weiteren Bearbeitung der Anträge. Ergebnisse zu Bewilligungen werden in den kommenden Wochen erwartet.

Wichtig bleibt für Antragsteller:

  • Eine Antragstellung allein begründet keinen Förderanspruch.
  • Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden.
  • Die bekannten Förderbedingungen bleiben unverändert.
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