Ab sofort gelten in allen Bundesländern aufgrund der Corona-Krise dieselben Ausnahmen für Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums am Mittwoch bestätigte, sind diese Lkw-Fahrverbote nicht mehr nur für wichtige Warenbeförderungen zum Beispiel aus dem Lebensmittel- oder Medizinbereich vorerst ausgesetzt, sondern für den Transport aller Güter. Allerdings gelten in jedem Land unterschiedliche Zeiträume, wie lange die Ausnahmeregelungen angewendet werden, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.
Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) begrüßte am Mittwoch die jetzt vereinheitlichte Genehmigungspraxis: „Ab sofort dürfen alle Güter jederzeit transportiert werden. Zudem sind generell alle Beförderungen sowie Leerfahrten von der Ausnahmeregelung erfasst. Das ist schon mal eine große Erleichterung für die Betriebe, die sich zuvor genau erkundigen mussten, welche Artikel und welche Transporte an Sonn- und Feiertagen zugelassen waren“, sagte DVF-Geschäftsführer und Bereichsleiter Güterverkehr und Logistik Dr. Florian Eck. Leider seien die Ausnahmeregelungen in den Bundesländern immer noch unterschiedlich befristet, auch hier brauche die Logistik eine bundesweit einheitliche Regelung und Abstimmung, mahnte er.