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Bundestag: Keine Erhöhung der höchstzulässigen Lkw-Gesamtmassen

Das zulässige Gesamtgewicht von Lkw wird erstmal nicht hochgesetzt
© Foto: lassedesignen/stock.adobe.com

Eine allgemeine Erhöhung der höchstzulässigen Gesamtmasse für Nutzfahrzeuge von 40 Tonnen auf 44 Tonnen hätte aus Sicht der Regierung erhebliche Mehrbelastungen der Straßeninfrastruktur und der Brückenbauwerke zur Folge.


Datum:
26.07.2022
Autor:
Stefanie Schuhmacher
Lesezeit:
2 min
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Die Bundesregierung plant derzeit keine Erhöhung der allgemein höchstzulässigen Gesamtmassen bei Lkw-Transporten. Das geht aus der Antwort der Regierungauf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Eine allgemeine Erhöhung der höchstzulässigen Gesamtmasse von 40 Tonnen auf 44 Tonnen und damit eine Angleichung an den Kombinierten Verkehr hätte aus Sicht der Regierung erhebliche Mehrbelastungen der Straßeninfrastruktur und der Brückenbauwerke zur Folge. Dies gelte auch für Brücken und Fahrbahnbefestigungen im nachgeordneten Netz, die tendenziell schwächer dimensioniert sind, heißt es in der Antwort.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) habe die für das nachgeordnete Netz zuständigen Länder um Stellungnahme zu einer möglichen temporären Erhöhung gebeten. Alle Länder hätten eine entsprechende Erhöhung abgelehnt.

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