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Fahrplan für neuen Bußgeldkatalog steht noch nicht

05.08.2020 17:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
Andreas Scheuer
Bundesverkehrsminister Scheuer will nicht, dass jeder ein einmonatiges Fahrverbot bekommt, der mit über 26 km/h zu schnell erwischt wird 
© Foto: Michael Kappeler/dpa/picture-alliance

Seit dem Entdecken eines Rechtsfehlers in der neuen Straßenverkehrs-Ordnung ringen Bund und Länder um einen Kompromiss. Eine Videokonferenz bringt offenbar zunächst wenig Annäherung.

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Im Streit um einen Formfehler in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist trotz eines Kompromissvorschlages keine schnelle Einigung zwischen den Verkehrsministern der Länder und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in Sicht. „Wir haben heute nichts beschlossen, weil die Meinungen zu weit auseinanderliegen“, sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch.

In einer Videokonferenz mit den Ressortkollegen vertrat Hermann die Position der Grünen. „Aber niemand von uns will Kulanz gegenüber Rasern. Und wir sind uns alle einig, dass wir schnell eine Lösung finden müssen“, sagte er der „dpa“. Nach Angaben Hermanns fand ein Kompromissvorschlag aus NRW ebenso Fürsprecher wie die grüne Haltung, den Formfehler zu korrigieren und die StVO-Reform ansonsten so zu belassen, wie sie bereits den Bundesrat passiert hatte.

NRW hatte folgenden Kompromiss vorgelegt

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) hatte in der Videoschalte vorgeschlagen, dass innerorts in Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindergärten bei Tempoüberschreitungen ab 21 Stundenkilometern schon beim ersten Verstoß ein Fahrverbot verhängt wird. Gleiches solle ab 26 Stundenkilometern außerorts in Autobahnbaustellen gelten. Der neue Bußgeldkatalog sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 Kilometer pro Stunde im Ort und 41 Stundenkilometer außerhalb.

Seit Wochen verhandeln Bund und Länder, wie es aufgrund eines Formfehlers mit dem Bußgeldkatalog der neuen StVO weitergeht. Wegen des Fehlers waren verschärfte Regeln zu Fahrverboten bei zu schnellem Fahren von den Ländern außer Vollzug gesetzt worden. Die schärferen Regeln, die der Bundesrat in die Verordnung gebracht hatte, sind aus Sicht von Scheuer nicht rechtssicher.

Scheuer pocht weiter auf Abmilderung der Strafen

Er wolle zügig Rechtssicherheit und eine „verhältnismäßige Lösung“, teilte der CSU-Politiker am Mittwoch nach der Videokonferenz mit den Landes-Verkehrsministern mit. „Denn aus fachlicher und rechtlicher Sicht soll dieses scharfe Schwert eines Fahrverbots nur in besonders schweren Fällen angewendet werden.“ Er werde die Diskussion nun mit Verkehrs- und Innenressorts der Länder fortführen und dazu „in Kürze“ einladen, kündigte er an.

Laut Teilnehmerkreisen vereinbarte die Verkehrsminister-Konferenz, dass bis zum September eine rechtssichere Lösung erarbeitet werden soll. Der Bundesrat könnte dann eine Novelle anstoßen.

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