Die Kosten für den Toilettengang und das Duschen an Autobahnen können LKW-Fahrer ab sofort nicht mehr pauschal in der Steuererklärung ansetzen, meldete die Süddeutsche Zeitung. Viele Finanzämter hatten bisher eine Pauschale von fünf Euro für die täglichen „Reisenebenkosten“ der LKW-Fahrer akzeptiert. Der Bundesfinanzhof hatte vergangenen März sogar noch erklärt, dass dieser Betrag „durchaus akzeptabel“ sei. Dieser Praxis hat das Bundesfinanzministerium jetzt aber einen Riegel vorgeschoben. In einem zweiseitigen Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder legt das Ministerium fest, wie die rund 1,5 Millionen LKW-Fahrer in Deutschland künftig ihre Kosten für den Klogang und das Duschen ansetzen müssen.
Demnach müssen Fahrer eine Art Toilettenbuch führen, in dem sie jeden kostenpflichtigen Klogang und jedes Duschen inklusive Kosen aufschreiben und möglichst alle Belege dafür sammeln. Zudem sollen die Fahrer alle eventuell erhaltenen Wert-Bons von den Beträgen abziehen. Daraus berechnet das Finanzamt dann einen Durchschnittswert, der für jeden Fahrtag angesetzt wird.