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Förderprogramme vom Bund verlängert

14.07.2009 13:35 Uhr

Das BAG hat die Antragsfrist erneut verlängert: Vom 15. Juli bis zum 15. Oktober können Unternehmen wieder Zuschüsse beantragen - solange das Geld reicht.Die Fördertöpfe für deutsche Transportunternehmen aus der Mautharmonisierung sind noch nicht ausgeschöpft: Anträge für die Förderprogramme ?De-Minimis? und ?Aus- und Weiterbildung? können in einer zusätzlichen Frist vom 15. Juli bis zum 15. Oktober 2009 beim Bundesamt für Güterverkehr BAG gestellt werden.

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Das BAG hat die Antragsfrist erneut verlängert: Vom 15. Juli bis zum 15. Oktober können Unternehmen wieder Zuschüsse beantragen - solange das Geld reicht.Die Fördertöpfe für deutsche Transportunternehmen aus der Mautharmonisierung sind noch nicht ausgeschöpft: Anträge für die Förderprogramme ?De-Minimis? und ?Aus- und Weiterbildung? können in einer zusätzlichen Frist vom 15. Juli bis zum 15. Oktober 2009 beim Bundesamt für Güterverkehr BAG gestellt werden. Für diesen neuen Antragszeitraum gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Das heißt: Die Fördermittel werden in der Reihenfolge des Antrageingangs vergeben. Aber: Das Geld vom Staat ist nicht garantiert. Wenn die Fördertöpfe leer sind, dann erhalten auch fristgerechte Anträge keine Zuwendungen mehr. Das genaue Gesamtvolumen ist noch nicht bekannt. Zuerst bearbeitet das BAG die Anträge, die bis zum Ende der ersten Antragsfrist am 30. Juni 2009 eingegangen sind. Das BAG sieht diejenigen Anträge, die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 14. Juli 2009 eingereicht worden sind, zunächst als unzulässig an. Die betroffenen Antragsteller werden durch das Bundesamt schriftlich informiert. Sie erhalten gleichzeitig die Möglichkeit, mit Hilfe eines beigefügten Formblattes, den Antrag unter Verweis auf die bereits eingereichten Unterlagen nochmals innerhalb der neuen Frist zu stellen. Für die Reihenfolge der Bearbeitung dieser Anträge gilt dann das Eingangsdatum des zurückgesandten Formulars. Für das Förderjahr 2010 können Anträge ab dem 1. November 2009 gestellt werden. Mit dem Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" erhalten Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer oder auch für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten. (szs/Foto: ddp)

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