Die EU erlaubt es den Mitgliedstaaten nun offiziell, die Gültigkeitsdauer bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und sonstiger Genehmigungen für den gewerblichen Straßengüterverkehr zu verlängern sowie Kontrollen und Weiterbildungen zu verschieben. Einige Länder hatten dies bereits wegen des Ausbruchs der Corona-Krise durch Änderungen im nationalen Recht getan. Die seit dem 4. Juni 2020 unmittelbar in allen Ländern geltende EU-Verordnung 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt vorübergehende Ausnahmen für Berufskraftfahrer im Hinblick auf den Covid-19-Ausbruch zu Beginn dieses Jahres. Sie gehen auf eine Initiative der EU-Kommission zurück, die Unternehmer aller Verkehrsträger durch weniger Bürokratie und mehr Flexibilität die Arbeit angesichts der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie erleichtern will.
Im Straßengüterverkehr haben die Mitgliedstaaten der EU nun rechtliche Freiräume, die Gültigkeitssdauer von Qualifizierungsnachweisen für Berufskraftfahrer, Fahrerkarten und Gemeinschaftslizenzen für Unternehmen zu verlängern sowie Fristen für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 und Weiterbildungen zu verschieben. Über die Details der neuen EU-Verordnung und die Corona-Ausnahme-Regelungen in Deutschland informiert die VerkehrsRundschau auf dem Profiportal VR plus.