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Polen nun Hochinzidenzgebiet: Einreiseregeln für Lkw-Fahrer

22.03.2021 17:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
Polen Grenze
Polen ist von der dritten Welle der Corona-Pandemie hart getroffen
© Foto: Stefan Sauer / ZB / picture alli

Die Corona-Lage in Polen verschärft sich. Deutschland hat sein östliches Nachbarland als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Für Transportpersonal gibt es gesonderte Regelungen bei der Einreise aus dem Land.

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Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen wird Polen seit Sonntag von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Die Einreise aus dem an Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen grenzenden Land ist nur noch mit einem negativen Corona-Test erlaubt. Für Transportpersonal gibt es in den Bundesländern gesonderte Regeln:

Sachsen

In Sachsen gelten Ausnahmen für den beruflich bedingten grenzüberschreitenden Transport von Personen, Waren oder Gütern bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte und einer maximalen Aufenthaltsdauer von 72 Stunden. Ein Negativ-Test muss allerdings bereits bei der Einreise in deutscher, englischer oder französischer Sprache mitgeführt werden. Das bedeutet, eine Einreisetestung bei jedem Grenzübertritt aus Polen nach Sachsen ist vorgeschrieben.

Mecklenburg-Vorpommern

Personen, die sich zum Zeitpunkt der Einreise in den letzten zehn Tagen in einem internationalen Risikogebieten aufgehalten haben, sind verpflichtet, vor der Ein- oder Rückreise die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de durchzuführen. Wenn die digitale Einreiseanmeldung in Ausnahmefällen nicht möglich war, ist eine schriftliche Ersatzanmeldung vorzunehmen.

Transportpersonal ist von der Testpflicht ausgenommen, sofern der Aufenthalt in einem internationalen Hochinzidenzgebiet weniger als 72 Stunden war und Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten wurden.

Brandenburg

Transportpersonal unterliegt bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet der Anmeldepflicht. Haben sich die Personen im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten oder reisen sie für nur bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann sich Transportpersonal auch auf diese Ausnahmevorschrift berufen und ist von der Anmeldepflicht befreit. Transportpersonal ist von der Testpflicht befreit, sofern sich das Personal nur 72 Stunden in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat oder sich nur 72 Stunden in Deutschland aufhalten wird. Gleiches gilt für die Quarantänepflicht.

Polen von dritter Welle besonders stark getroffen

Polen ist von der dritten Welle der Corona-Pandemie hart getroffen. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen lag in den vergangenen Tagen nur noch knapp unter dem bisherigen Rekordwert von 27.875 aus dem November. Am Sonntag meldete das Gesundheitsministerium in Warschau

21.849 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden, im selben Zeitraum starben 149 Menschen. Gesundheitsminister Adam Niedzielski bezeichnete die Corona-Lage am Samstag als ernst, man beobachte eine „sehr große Beschleunigung“. Die besonders ansteckende britische Virus-Variante sei für 60 bis 80 Prozent aller neuen Fälle verantwortlich. Das Land will in den kommenden Tagen neue Notkrankenhäuser eröffnen.

Deutschland stuft Länder und Regionen als Hochinzidenzgebiet ein, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche über 200 liegt. In Polen gibt es keine offiziellen Angaben zum wöchentlichen Inzidenzwert. Nach Informationen der brandenburgischen Staatskanzlei liegt die Zahl jedoch über dem Wert von 300.

Mecklenburg-Vorpommern hat seit Mitte März Testzentren an den Grenzübergängen in Linken und Ahlbeck eingerichtet. Die Gebühr für einen Corona-Test beträgt dort für Berufspendler zehn Euro, für alle anderen 20 Euro. Auch Brandenburg will nach Angaben der Landesregierung drei Teststationen in Frankfurt (Oder), an der Autobahn A 12 und in Guben (Spree-Neiße) errichten.

Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke, der auch Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische Zusammenarbeit ist, versicherte am Samstag, man werde alles tun, um das grenzüberschreitende Arbeiten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Er wolle die Situation in Kürze mit seinem polnischen Partner beraten.

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