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Scheuer verlängert Ausnahmen bei Lenk- und Ruhezeiten

17.04.2020 18:20 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw-Kontrolle, Polizei, A3
BAG und Polizei dulden bei wichtigen Güterbeförderungen die ausnahmsweise erlaubte Überscheitung der Lenk- und Ruhezeiten
© Foto: Sven Hoppe/dpa/picture-alliance

Die im März wegen der Corona-Krise angeordnete Lockerung der Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer gilt bei wichtigen Güterbeförderungen noch bis 17. Mai 2020.

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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verlängert die Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern aufgrund der anhaltenden Corona-Krise um einen Monat. Wie das zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) am Freitag – dem letzten Tag des bisherigen Ausnahmezeitraums – bekanntgab, gelten bis einschließlich 17. Mai 2020 dieselben Sonderregelungen, die Scheuer im März angeordnet hatte.

Vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus hatte sich die Bundesregierung damals entschieden, bei gewerblichen Beförderungen von Treibstoff, medizinischen Produkten sowie Lebens- und Futtermitteln unabhängig vom Fahrzeuggewicht folgende Abweichungen von den Sozialvorschriften gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zuzulassen:

  • Die tägliche Lenkzeit darf höchstens fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden.
  • Ein Fahrer kann zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen, sofern er in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegt, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen.
  • Wurden zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten nacheinander eingelegt, ist die nächste Ruhezeit – als Ausgleich für diese zwei reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten – vor der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit einzulegen.
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