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Schleswig-Holstein will Lkw-Fahrverbot an nicht-einheitlichen Feiertagen kippen

15.05.2020 16:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw-Fahrverbot Schild
Nach aktuellem Stand dürfen Lkw an Fronleichnam, dem Reformationstag und an Allerheiligen nicht fahren
© Foto: P.C./Fotolia

Im Bundesrat startet eine neue Initiative von Schleswig-Holstein, um Lkw an bundesuneinheitlichen Feiertagen eine freie Fahrt zu ermöglichen.

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Schleswig-Holstein unternimmt einen neuen Anlauf, um das Lkw-Fahrverbot an bundesuneinheitlichen Feiertagen außer Kraft zu setzen: Das Land hat am Freitag im Bundesrat einen Antrag eingebracht, in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den § 30 Absatz 4 so zu ändern, dass Lkw an Fronleichnam, dem Reformationstag und an Allerheiligen bundesweit unterwegs sein dürfen.

Hintergrund der Forderung ist, dass Lkw nach geltender Rechtslage gezwungen sind, vor den Landesgrenzen Zwangspausen einzulegen, wenn im nächsten Bundesland ein gesetzlicher regionaler Feiertag ist und sie deshalb nicht einfahren dürfen. Das führe regelmäßig zu überlasteten Rastplätzen. „Soweit Fahrzeuge aus diesem Grund im Bereich der Zu- und Abfahrten der Parkplätze geparkt werden, ergeben sich hierdurch vermeidbare Sicherheitsrisiken“, begründet das Land seinen Antrag.

Gleiche Forderung wurde 2019 abgelehnt

Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger hatte einen analogen Vorstoß der fünf großen Logistikverbände AMÖ, BGL, BIEK, BWVL und DSLV im vergangenen September unter anderem mit Verweis auf den hohen verfassungsrechtlichen Rang der kirchlichen Feiertagsruhe zurückgewiesen. Die Kieler Landesregierung hält dagegen, dass es schon jetzt gesetzliche religiöse Feiertage gibt, an denen kein Lkw-Fahrverbot gilt. Sie verweist auf den Buß- und Bettag in Sachsen und Mariä Himmelfahrt im Saarland. Sollte die Länderkammer dem Antrag nach Beratung in seinem Verkehrsausschuss zustimmen, kann die Bundesregierung eine entsprechende StVO-Novelle erlassen, muss es aber nicht.

Das Thema hat 2019/2020 vor allem dadurch an Brisanz gewonnen, dass Niedersachsen den Reformationstag zum Feiertag erklärt hat und es somit an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen wegen des direkt folgenden Feiertags Allerheiligen zu Stockungen kommt. Beide Länder haben zwar umfangreiche Ausnahmeregeln vereinbart; allerdings haben auch wohlmeinende Branchenexperten Zweifel an deren Rechtmäßigkeit.

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