In der Schweiz dürfen ab dem Frühjahr 2022 emissionsfreie Lkw mit mehr Gewicht unterwegs sein als bisher. Der Bundesrat hat die Gewichts- und Längenbestimmungen für entsprechende Nutzfahrzeuge geändert, um den Umstieg auf die klimafreundliche Variante zu erleichtern. Die Änderungen wurden am 17. Dezember 2021 beschlossen, ab dem 1. April 2022 treten sie in Kraft.
Umweltfreundliche Antriebssysteme seien schwerer als Verbrennungsmotoren, und Konstruktionsverfahren zur Verbesserung der Aerodynamik von Lkw können sich auf die Länge der Fahrzeuge auswirken, so der Schweizer Bundesrat. Aus diesem Grund habe man beschlossen, die zulässigen Höchstgewichte für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen um das durch die emissionsfreie Technologie verursachte Mehrgewicht zu erhöhen. Die Obergrenze beträgt dabei zwei Tonnen.
Bei alternativen Antriebssystemen, die mit Erdgas oder Flüssiggas betrieben werden, ist die Kompensation des Mehrgewichts auf eine Tonne begrenzt. Der Bundesrat lässt außerdem mehr Länge für schwere Nutzfahrzeuge mit aerodynamisch optimierten Kabinen zu. Diese können künftig mit einziehbaren Spoilern ausgestattet werden, die, wenn sie ausgefahren sind, am Heck die normalerweise für das Fahrzeug zulässige Höchstlänge überschreiten.