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Sozialdumping: Affäre Jost durch neuen Vergleich endgültig beendet

19.01.2023 11:57 Uhr | Lesezeit: 3 min
Jost Lkw in grün mit einem blauen Känguru
Mit der jetzt erzielten Einigung wird die Anklage wegen Sozialdumping ad acta gelegt
© Foto: Jost

Jost hatte sich bereits im vergangenen September mit der Staatsanwaltschaft auf einen Vergleich geeinigt. Damals hatte Jost eine dreijährige Haftstrafe auf Bewährung akzeptiert.

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Der Inhaber des belgischen Transport- und Logistikunternehmens Jost Group, Robert Jost, hat sich mit der belgischen Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Strafgericht in Lüttich auf einen neuen Vergleich zur Einstellung des gegen ihn laufenden Strafverfahrens wegen Sozialbetrugs geeinigt. Laut belgischer Medien akzeptiert Jost damit eine auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von 18 Monaten sowie die sofortige Zahlung von 200.000 Euro. Sollte Jost innerhalb der nächsten drei Jahre erneut straffällig werden, muss er weitere 4,6 Millionen Euro bezahlen.

Jost hatte sich bereits im vergangenen September mit der Staatsanwaltschaft auf einen Vergleich geeinigt. Damals hatte Jost eine dreijährige Haftstrafe auf Bewährung akzeptiert. Der zuständige Richter lehnte diesen Vergleich im Oktober jedoch ab, weil keine finanzielle Strafe vorgesehen war.

Mit dem jetzt besiegelten Vergleich sind beide Verfahren gegen den Unternehmer eingestellt. Vor rund einem Jahr hatte Jost – ebenfalls in einem Vergleich – die Zahlung von 30 Millionen Euro akzeptiert, damit die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen ihn wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Menschenhandel und Geldwäsche fallen ließ.

Mit der jetzt erzielten Einigung wird die Anklage wegen Sozialdumping ad acta gelegt. Dabei ging es um den Vorwurf, dass Jost über eine Briefkastenfirma in Rumänien bis zu 1000 Mitarbeiter aus Osteuropa für sein Unternehmen in Belgien unter Vertrag genommen hatte. Die Praxis war 2017 entdeckt worden. Im Zuge der Ermittlungen waren zeitweise 270 Fahrzeuge von Jost durch die Staatsanwaltschaft blockiert worden.

Die belgische Transportgewerkschaft CSC Transcom kritisiert den jetzt erzielten Vergleich als ein falsches Signal. 200.000 Euro als praktische Strafzahlung sei viel zu wenig, um das „moderne Sklaventum“, das Jost praktiziert habe, zu beenden. „Jemanden mit einer Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen, der niemals mit seinen verwerflichen Praktiken aufgehört hat, entspricht einer Ermutigung, weiterzumachen“, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft.

Die Jost Group ist Belgiens zweitgrößtes Straßengütertransportunternehmen, betreibt eine Flotte von rund 1500 Zugfahrzeugen sowie 3000 Anhängern und Aufliegern, und beschäftigt zurzeit 2800 Mitarbeiter in zehn Ländern. Ende vergangenen Jahres hatte Roland Jost, 64 Jahre alt, angekündigt, sich aus der Leitung des Unternehmens zurückzuziehen, das ihm laut der belgischen Wirtschaftszeitung L’Echo zu 100 Prozent gehört.

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