Verkehrsinfrastruktur: Autobahn GmbH erhält Anteil aus der Lkw-Maut

07.10.2026 13:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Sanierung der Autobahn A40
Sanierung der Autobahn A40 zwischen Mülheim-Winkhausen und Essen-Ost im Juli 2026; auf 5,8 Kilometer wurde die Asphaltdecke erneuert
©Foto: picture alliance/Jochen Tack

Die Bundesregierung will die Finanzierung der Autobahn GmbH neu ordnen. Ab 2027 soll das Unternehmen begrenzt Kredite aufnehmen können, ab 2028 eigenständig über den Infrastrukturanteil der Lkw-Maut verfügen.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH beschlossen. Künftig soll ihre Finanzierung auf drei Säulen stehen: Nutzerfinanzierung, Haushaltsmittel und privates Kapital. Damit sollen Investitionen in Autobahnen und insbesondere in Brücken flexibler und verlässlicher finanziert werden. 

Kern der Neuregelung ist eine begrenzte Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ab 2027. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft künftig Einnahmen aus dem Infrastrukturanteil der Lkw-Maut erhält. Dieser beläuft sich nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums derzeit auf rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr. Ab 2028 soll die Autobahn GmbH eigenständig über diesen Einnahmenanteil verfügen können.

Mehr Geld für Sanierung und Neubau

Mithilfe der Kredite sollen Investitionen über mehrere Jahre verstetigt und zusätzliche Vorhaben früher umgesetzt werden. Profitieren sollen vor allem die Erhaltung und Sanierung des bestehenden Autobahnnetzes einschließlich der Brücken sowie geplante Aus- und Neubauprojekte. Daneben soll die neue Finanzierungsstruktur zusätzliche Möglichkeiten für öffentlich-private Partnerschaften, kurz ÖPP, eröffnen.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger bezeichnete die Neuordnung als „Paradigmenwechsel bei der Autobahnfinanzierung“. Die neue Struktur schaffe Planungssicherheit und ermögliche zusätzliche Investitionen. Ziel sei es, baureife Projekte auch tatsächlich umzusetzen.

Autobahnen bleiben in öffentlicher Hand

An den Eigentumsverhältnissen soll sich durch die Neuregelung nichts ändern. Der Bund bleibt alleiniger Eigentümer der Bundesautobahnen und der Autobahn GmbH. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft bleibt ausgeschlossen.

Auch die Erhebung und Festsetzung der Lkw-Maut verbleiben beim Bund. Die Autobahn GmbH soll jedoch Mautgläubigerin für den Infrastrukturanteil der Lkw-Maut auf den Autobahnen werden. Das gilt zudem für die Bundesstraßen in Berlin, Bremen und Hamburg, die in Bundesverwaltung geführt werden. Für die übrigen Bestandteile der Lkw-Maut, darunter die Kosten für CO₂-Emissionen, Luftverschmutzung und Lärm, bleibt der Bund Mautgläubiger.

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