Wie die saarländische Verkehrsministerin Petra Berg (SPD) am Donnerstag zum Abschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Aachen vor Journalisten sagte, soll eine länderoffene Arbeitsgruppe bis zur VMK im Oktober Vorschläge für einen Kriterienkatalog erarbeiten, nach denen in den Städten künftig leichter Tempo 30 angeordnet werden kann. Anschließend soll das Straßenverkehrsrecht entsprechend vom Bund geändert werden. Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) betonte allerdings, die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts könne nicht das Ziel sein.
Das Vorhaben ist auch Teil des Ampel-Koalitionsvertrags. „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“, heißt es dort.
Bisher darf Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen nur unter strengen Bedingungen vorgeschrieben werden, zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Seniorenheimen, aber auch bei Überschreitung von Luftschadstoff- oder Lärmgrenzwerten. Das führt dann zu Absurditäten, dass eine wegen Dieselabgasen auf Tempo 30 begrenzte Strecke, die eine Tempo-50-Straße quert, im Kreuzungsraum für Tempo 50 freigegeben werden muss.
Mit Blick auf das Thema Straßenbau sagte Bundes-Verkehrsstaatssekretärin Susanne Henckel, der Lkw trage immer noch 73 Prozent der Transportleistung im Güterverkehr. „Auch die Straße muss fit gemacht werden für die Herausforderungen der Zukunft“, sagte sie. Es würden schnell Handlungsmöglichkeiten benötigt. „Deswegen haben wir uns auch über das Thema Planungsbeschleunigung unterhalten. Wir sind uns mit den Ländern – so glaube ich - einig geworden, dass wir hier unkomplizierte und auch agile Lösungen entwickeln und auch über die Beschleunigung von Finanzierungswegen nachdenken.“ Einzelheiten nannte sie nicht.